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Gemeinderat: Die ewige Ruhe ist auf 20 Jahre begrenzt

Gemeinderat

Die ewige Ruhe ist auf 20 Jahre begrenzt

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    Maximal drei Urnen dürfen in einer einzelnen Nische der neuen Urnenstelen untergebracht werden.
    Maximal drei Urnen dürfen in einer einzelnen Nische der neuen Urnenstelen untergebracht werden. Foto: Silke Federsel

    Die vor Kurzem errichteten Urnenstelen auf den Friedhöfen Lichtenau und Weichering kamen gut bei den Bürgern an. Nun hat die Gemeinde weitere Details über die Handhabung bekannt gegeben. So ist die Ruhezeit auf 20 Jahre befristet, maximal drei Urnen können in einer Nische untergebracht werden. Kerzen und sonstiger Grabschmuck dürfen nicht direkt auf die Stelen gestellt werden. Auf einem eigens davor errichteten Kiesbett dürfen aber Blumen abgelegt werden. Ornamente und Symbole sind auf den Tafeln nicht erlaubt. Außerdem prüft die Gemeinde eine einheitliche Länge von „normalen“ Gräbern auf beiden Friedhöfen.

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