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Geisenfeld: Hat ein Mann Gammelfleisch im Internet verkauft? 

Geisenfeld

Hat ein Mann Gammelfleisch im Internet verkauft? 

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    Polizei und Lebensmittelkontrolleure haben in Geisenfeld die Wohnung eines Rentners durchsucht. Er soll in großem Stil Gammelfleisch im Netz verkauft haben.
    Polizei und Lebensmittelkontrolleure haben in Geisenfeld die Wohnung eines Rentners durchsucht. Er soll in großem Stil Gammelfleisch im Netz verkauft haben. Foto: Alexander Kaya

    Ein Rentner aus Geisenfeld soll im großen Stil von seiner Wohnung aus verdorbene Fleischwaren an Internetkunden vertrieben haben. Das teilt die Polizei mit. 

    Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes Pfaffenhofen hatten nach einem Hinweis die Ermittlungen aufgenommen und über die Staatsanwaltschaft Ingolstadt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Dieser wurde am Donnerstagvormittag mit der Polizei vollzogen.

    Den anrückenden Beamten bot sich in der Wohnung ein „katastrophaler Hygienezustand“, heißt es in der Mitteilung der Polizei Geisenfeld: Insgesamt fanden die Beamten in verschiedenen Räumen etwa 300 Kilo Fleischwaren. Der Großteil davon sei verdorben und teilweise sogar mit Schimmel und Maden befallen gewesen. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum sei bereits stark überschritten gewesen. 

    Landratsamt Pfaffenhofen: Ob und - falls ja - wie viel Fleisch verkauft wurde, wird derzeit geprüft

    Der Mann soll den weiteren Angaben der Polizei zufolge über eine Südtiroler Firma ordnungsgemäße Ware gekauft, diese unsachgemäß in seiner Privatwohnung gelagert, umverpackt und über seinen Internetauftritt verkauft haben.

    Ob und – falls ja – wie lange der Mann tatsächlich mit Fleisch gehandelt hat, sei nach Angaben eines Sprechers des zuständigen Landratsamtes Pfaffenhofen noch unklar und werde derzeit ermittelt. Laut Landratsamt sei der Mann den Behörden bis dahin nicht aufgefallen. Ein Gewerbe habe er seit dem Frühjahr angemeldet. Das gefundene Fleisch wurde von den Lebensmittelkontrolleuren beprobt, sichergestellt und entsorgt. 

    Der Rentner muss sich nun wegen einer Straftat nach dem Lebensmittelgesetz verantworten. (nr, kuepp)

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