Im Zuge des Notfallplanes des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration müssen alle oberbayerischen Landratsämter und kreisfreien Städte kurzfristige Unterbringungskapazitäten für bis zu 200 Personen bereithalten, um einen kurzfristig verstärkten Zugang von Asylbewerbern bewältigen zu können.
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