Das Recht auf Versammlungsfreiheit, wie es im Artikel 8 des Grundgesetzes steht, ist ein lange erprobtes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Es ist bewusst weitgefasst, um der Demokratie willen. Einen Nikolaustag, der wegen einer gefährlichen Pandemie in diesem Jahr nicht ganz so ablaufen kann wie gewohnt, hatten die Denker hinter diesem so wertvollen Zusatz wohl nicht im Sinn, als sie das fundamentale Bürgerrecht niederschrieben.
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