Eine Kaffeefahrt mit Folgen: Fast drei Jahre juristischer Streit mit einem Veranstalter von Verkaufsfahrten liegen hinter einem Ehepaar aus Königsmoos. Gestern nun gab das Amtsgericht Neuburg den beiden Rentnern Recht. Die Firma mit Sitz im Raum Cloppenburg (Niedersachsen) muss ihnen den Kaufpreis von 1798 Euro zurückerstatten. Denn die erworbenen Gegenstände sind laut Sachverständigengutachten lediglich 626,60 Euro Wert – und damit ist der Kaufvertrag wegen Wuchers nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neuburg