Die Gemeinde Ehekirchen muss die gesplittete Abwassergebühr einführen. Absehbar war das schon länger, vor vier Jahren erhielt die Gemeinde aber noch einen Aufschub von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dienstagabend stand das Thema nun wieder auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Experten erläuterten die Notwendigkeit der neuen Gebühr und verschiedene Möglichkeiten ihrer Kalkulation.
Bislang ging man in Ehekirchen davon aus, dass der Kostenanteil des Regenwassers weniger als zwölf Prozent der Abwasserkosten ausmache. Die alte Abwassergebühr betrug 1,34 Euro pro Kubikmeter. Diese Annahme stimme aber nicht mehr, erläuterte Manfred Ommer vom Planungsbüro Wipflerplan anhand einer Powerpoint-Präsentation. Der Kostenanteil des Regenwassers belaufe sich auf mehr als zwölf Prozent – deshalb die Einführung der neuen Gebühr. Diese basiert nicht nur auf dem Trink- beziehungsweise Schmutzwasser, sondern eben auch auf dem Regenwasser, das über die befestigten Flächen ermittelt wird. Diese beiden Kostenfaktoren werden für die gesamte gesplittete Abwassergebühr dann zusammengerechnet. Wie Ommer sagte, werde dies dazu führen, dass Familien mit Haus und Garten künftig vermutlich besser wegkommen, während Supermärkte, Gewerbebetriebe und Landwirtschaften, die über viel befestigte Fläche verfügen, wahrscheinlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Die gesplittete Abwassergebühr führe zu einer höheren Gebührengerechtigkeit, da für die Niederschlagswasserbeseitigung über die angeschlossene befestigte Fläche bezahlt werde, fasste Ommer zusammen.
Abwassergebühr: Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Flächenermittlung
Wie aber wird diese Fläche ermittelt? Dazu stellte der Experte drei Möglichkeiten vor. Bei Variante eins geht es um die tatsächlich angeschlossene und versiegelte befestigte Fläche. Dabei verändere sich die gebührenpflichtige Fläche mit jedem Quadratmeter, was den späteren Verwaltungsaufwand sehr erhöhe, sagte Ommer. Bei Variante zwei wird die Fläche durch den sogenannten Gebietsabflussbeiwert ermittelt. Hier wird der Gemeindebereich in verschiedene Zonen eingeteilt – eine Einteilung, die allerdings recht grob ausfallen kann. Bei der Variante, die der Experte den Gemeinderäten empfahl, wird die Fläche über den Grundstücksabflussbeiwert errechnet. Dabei werden die Grundstücke in unterschiedliche Stufen eingeteilt. Diese Variante biete Rechtssicherheit und größtmögliche Gerechtigkeit bei vertretbarem Aufwand, urteilte der Mann vom Planungsbüro.
Die Ehekirchener Gemeinderäte entschieden sich am Dienstag noch für keine der drei Varianten. Gemeinderat Michael Funk (CSU), der seit der Kommunalwahl im Frühjahr neu im Gremium sitzt, warf Bürgermeister Günter Gamisch (FW) vor, das Thema „verschlafen“ zu haben. Außerdem wolle er noch andere Büros hören, bevor er sich für ein Angebot entscheide. Bürgermeister Gamisch und mehrere Gemeinderäte, die schon länger im Amt sind, wiesen Funks Vorwurf zurück. „Es war ein bewegtes Jahr“, sagte Gamisch.
Ehekirchen: Die gesplittete Gebühr soll zum Januar 2021 greifen
Wenn sich die Gemeinderäte demnächst für eine Ermittlungsvariante entscheiden, wird der Prozess bis zur Einführung ungefähr neun Monate dauern, prognostizierte Ommer. Der Prozess läuft ungefähr so ab: Als Erstes wird die Bevölkerung informiert. Danach werden je nach Variante Stufen oder Zonen festgelegt und die Grundstücke werden entsprechend zugeordnet. Die Eigentümer haben daraufhin aber noch einmal die Möglichkeit, die Einteilung zu korrigieren. Die gesplittete Abwassergebühr soll dann schließlich rückwirkend zum 1. Januar 2021 greifen. Andere Kommunen wie Rennertshofen und Burgheim haben sie bereits eingeführt. Für die Gemeinde bleibt die Summe der Einnahmen über die Gebühr übrigens gleich, nur wer wie viel zahlt, ändert sich.
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