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Crystal Meth hatte ihn neugierig gemacht

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Crystal Meth hatte ihn neugierig gemacht

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    Rauschdroge Crystal Meth
    Rauschdroge Crystal Meth Foto: Foto. picture alliance/dpa

    Die schockierenden Berichte über die katastrophalen gesundheitlichen Auswirkungen der synthetischen Mode-Droge Crystal Meth haben einen 23-jährigen Mann aus Geisenfeld nicht etwa vom Konsum abgeschreckt, sondern ihn vielmehr „neugierig“ auf die Wirkung gemacht. Das jedenfalls erklärte er jetzt vor dem Amtsgericht Neuburg.

    Gut acht Gramm dieser gefährlichen Substanz hatte die Polizei bei der Hausdurchsuchung seines Zimmers in der elterlichen Wohnung gefunden – eine „ordentliche Menge“, wie Richterin Celina Nappenbach kommentierte. Nun wurde der Paketdienstfahrer, der seit zwei Monaten in Untersuchungshaft in der JVA Neuburg saß und bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetzt belangt wurde, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung sowie einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

    Anfang April war der 23-Jährige einer Polizeistreife in Wolnzach aufgefallen. Als die Beamten den Mann kontrollierten, stand er sichtbar unter Drogen. „Der Angeklagte hat gezittert und konnte nicht stillstehen“, schilderte einer der Beamten. Auf der Fahrt zur Wache hatte er sich dann aber kooperativ gezeigt und einem der beiden Polizisten erklärt, dass er nicht nur am Vorabend die Droge konsumiert, sondern noch mehr davon bei sich zuhause versteckt hatte.

    Das Crystal Meth habe er sich in Tschechien besorgt und zum ersten Mal genommen, beteuerte der Angeklagte. Bis dahin habe er lediglich am Wochenende Marihuana geraucht. Er greife aber nicht regelmäßig zu Rauschgift.

    Seine Kooperationsbereitschaft von Anfang an war es auch, die ihm Pluspunkte bei Richterin Nappenbach und der Staatsanwaltschaft einbrachten. Denn auf diese Weise konnte der Sachverhalt schnell aufgeklärt werden. „Sie haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Das ist auch nicht selbstverständlich“, sagte Celina Nappenbach.

    Da die Richterin für den 23-Jährigen eine günstige Sozialprognose sah – der gelernte Metzger möchte wieder arbeiten oder erwägt sogar noch eine zweite Ausbildung zu beginnen – und davon ausgeht, dass die zwei Monate Untersuchungshaft ihm die Augen geöffnet haben, verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung und lag damit ein wenig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und acht Monate auf Bewährung gefordert hatte.

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