Der Vorfall des massenhaften Fischsterbens an der Donau im Sommer 2018 ist nun vollständig aufgearbeitet und strafrechtlich abgeschlossen. Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, weil ihrer Meinung nach keine zureichende Erkenntnis für ein vorsätzliches Handeln vorlag, hat nun auch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen von einem Bußgeld abgesehen. „Die Unterlagen haben wir von der Staatsanwaltschaft erhalten und geprüft und sehen keine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Voraussetzung für eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz wäre Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Beides ist nicht gegeben“, teilte das Landratsamt mit.
Bertoldsheim/Marxheim