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Bergheim: Schulzweiher in Bergheim bleibt weiter zugänglich

Bergheim

Schulzweiher in Bergheim bleibt weiter zugänglich

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    Die „Kämpferinnen“ am Schulzweiher haben gut lachen. Sie werden weiterhin an den See kommen, denn das von der Firma Schulz ausgesprochene Badeverbot ist rechtlich nicht haltbar.
    Die „Kämpferinnen“ am Schulzweiher haben gut lachen. Sie werden weiterhin an den See kommen, denn das von der Firma Schulz ausgesprochene Badeverbot ist rechtlich nicht haltbar. Foto: Winfried Rein

    Stille Wasser sind ja bekanntlich tief. Der Schulzweiher in der Gemeinde Bergheim ist so ein stilles Wasser. Jahrzehnte lang lag der Kiesweiher friedlich in der Landschaft und wurde von Badegästen wegen des sauberen Wassers und der Abgeschiedenheit geschätzt. Seit einigen Wochen brodelt es aber rund um das Naherholungsgebiet. Der Schulzweiher und der benachbarte größere Weiher, der näher am Kieswerk liegt, sollen renaturiert werden. Ein ganz normaler Prozess – eigentlich.

    Die Lage am Schulzweiher allerdings, sie ist kompliziert. Und das liegt vor allem daran, dass mehrere Akteure an der Planung und der Umsetzung beteiligt sind oder zumindest eine Meinung zur Causa Schulzweiher haben. Da wäre zum einen das Landratsamt. Hier tauchte das Thema Schulzweiher bereits vor 23 Jahren das erste Mal auf. Damals beantragte die Firma Schulz bei der Behörde den Abbau von Kies. Ein Planfeststellungsverfahren wurde eingeleitet. Darin wurde beschlossen: Nach dem Abbau muss der ursprüngliche Zustand der Landschaft hergestellt werden und dafür sind Rekultivierungsmaßnahmen erforderlich. „Es wird nun umgesetzt, was vor mehr als 20 Jahren beschlossen wurde“, sagt Landrat Peter von der Grün bei einem eigens einberufenen Termin zum Thema Schulzweiher im

    Die Rekultivierung am Schulzweiher beginnt im Oktober

    Die Arbeiten zur Rekultivierung am Schulzweiher sollen im Oktober beginnen und voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres abgeschlossen sein. Es werden Sträucher und Bäume angepflanzt, damit hier eine möglichst ursprüngliche Landschaft entsteht, die an den angrenzenden Auwald anschließt.

    Der Weiher befindet sich aber auf Privatgelände, womit ein zweiter Akteur ins Spiel kommt: die Firma Schulz. Laut bayerischer Verfassung darf die Firma das Gelände der Öffentlichkeit als Naherholungsgebiet nicht vorenthalten. Bisher hat die Firma das auch nicht getan. Einzig Schilder mit dem Hinweis darauf, dass das Baden auf eigene Gefahr stattfinden, regeln die Haftungsfrage.

    Das von der Firma ausgesprochene Badeverbot nach den Renaturierungsmaßnahmen revidierte nun das das Landratsamt. Die Renaturierung bedeute ausdrücklich nicht, dass das Naherholungsgebiet künftig für die Bevölkerung nicht mehr zugänglich sein wird, heißt es in einer Stellungnahme. Der freie Zugang zur Natur ist nämlich in der Bayerischen Verfassung (Art. 141 III BV) festgeschrieben. Dort heißt es: „Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur (...) ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.“

    Das von der Firma Schulz ausgesprochene Badeverbot ist nicht haltbar

    Im bayerischen Naturschutzgesetz (Art. 27 BayNatSchG) und im Wasserrecht (§ 25 WHG, Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayWG) finden sich ähnliche Passagen. „Der Schulzweiher wird nicht gesperrt und dient den Bürgerinnen und Bürgern auch künftig als Erholungsgebiet“, betont von der Grün.

    Mit dieser Aussage dürfte auch die dritte Gruppe, die in Sachen Schulzweiher mitmischt, zunächst besänftig sein. Der Badesee hat nämlich so etwas wie eine Lobby, bestehend aus Badegästen, die seit vielen Jahren zum Schwimmen in das klare Wasser steigen. Ihnen ist die Badestelle, so wie sie ist, ans Herz gewachsen. Dementsprechend empört waren die Reaktionen auf die Aussage der Firma Schulz, dass es künftig offiziell ein absolutes Badeverbot am Weiher geben soll.

    Das angekündigte Badeverbot ist also nicht haltbar. Die Firma Schulz wollte sich dazu nicht mehr äußern. Trotz mehrfacher Versuche blieben unsere Anfragen unbeantwortet.

    Am Schulzweiher in Bergheim bleibt es bei Baden auf eigene Gefahr

    Fakt ist aber: Beide Weiher werden ab Herbst renaturiert. Beide Weiher bleiben der Öffentlichkeit als Naherholungsgebiet zugänglich. Und Fakt ist auch, dass sowohl die Firma Schulz wie auch die Gemeinde und der Landkreis aus rein rechtlicher Sicht nicht von einem offiziellen Badeweiher sprechen dürfen. Denn dann gäbe es eine ganze Reihe an Auflagen, die erfüllt sein müssen, wie etwa Toiletten oder Parkplätze – mit der Abgeschiedenheit wäre es dann wohl vorbei.

    Fazit: Was also wer wann am Schulzweiher tut – es ist und bleibt auf eigene Gefahr.

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