Auf den Straßen gelten neuerdings strengere Regeln. Im Schatten der Corona-Krise wurde an der Straßenverkehrsordnung geschraubt. Seit drei Wochen sind die neuen Gesetze in Kraft. Die Verschärfungen haben es in sich: Die Höhe der Bußgelder ist gestiegen und der Entzug der Fahrerlaubnis droht bereits bei Erstverstößen. In Neuburg wurden schon die ersten Verkehrssünder zur Kasse gebeten.
Umstritten an der neuen Regelung ist, dass jetzt ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts bei Erstverstoß ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Im Bundesverkehrsministerium wird deshalb bereits über eine Lockerung diskutiert. Der Donauwörther Berg, die Grünauer Straße oder die Heugasse seien Orte, wo in Neuburg oft die Geschwindigkeit überschritten werde, erklärt Franz Sailer von der Polizeiinspektion Neuburg. Sailer ist für das Sachgebiet Verkehr zuständig. Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung musste in Neuburg noch kein Fahrverbot erteilt werden. Nichtsdestotrotz erachtet Sailer die neue Geschwindigkeitsstaffelung als einen großen Sprung im Vergleich zur früheren Regel. Der Verkehr in Neuburg sei eher durchschnittlich, ohne außergewöhnlicher Raserquote, sagt der Polizist.
Motorclub Neuburg für Staffelung der Bußgelder
Der Vorsitzende des Motorclubs Neuburg, Stefan Behr, spricht sich klar für Verkehrskontrollen aus. „Die Sicherheit auf den Straßen geht vor“, sagt Behr. Dass seit Inkrafttreten des überarbeiteten Bußgeldkatalogs der Verlust des Führerscheins bereits bei einem ersten Verstoß drohe, sei aus seiner Sicht aber nicht verhältnismäßig. Viele Fahrer seien beruflich auf den Führerschein angewiesen, gibt er zu bedenken. Statt alle Verkehrssünder gleich zu bestrafen, wäre eine Staffelung der Bußgelder aus Behrs Sicht wünschenswert. Wer ein teures Auto fahre, könne sich vermutlich eine hohe Geldstrafe eher leisten, als ein Fahrer mit einem günstigeren Modell, argumentiert Behr.
Selbst die bayerische Polizeigewerkschaft sieht den Entzug der Fahrerlaubnis nach einem einmaligen Verstoß kritisch. Zudem bemängelt der Verband den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Veränderungen. Die Corona-Pandemie sorge in der Bevölkerung bereits für genügend Verunsicherung und Missstimmung, sodass eine spätere Umsetzung zielführender gewesen wäre, schreibt die Gewerkschaft in ihrer Mitteilung. Der ADAC schließt sich dieser Kritik an. Der drohende Entzug der Fahrerlaubnis sei nicht mehr verhältnismäßig und ein seit Jahrzehnten bewährtes Differenzieren der Verkehrsverstöße werde damit gestrichen, beklagt der Automobil-Klub in einem offiziellen Schreiben.
Falschparken ist nun deutlich teurer
Aber nicht nur der fließende Verkehr ist von den neuen Regeln betroffen, sondern auch Parken und Halten kann jetzt richtig teuer werden. Verstöße beim Halten und Parken kosten bis zu 25 Euro – statt wie bisher bis zu 15 Euro. Wer an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss 35 Euro statt bisher 15 Euro zahlen. Das Halten in zweiter Reihe kostet mit der neuen Novelle 50 Euro und sogar 70 Euro, wenn andere dadurch behindert werden. Parken auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen kostet 55 Euro. Für das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen wurden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Bei schwereren Verstößen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg – zum Beispiel, wenn andere behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung entsteht oder das Fahrzeug länger als eine Stunde parkt.
Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet nun 55 Euro statt wie bisher 35 Euro. Außerdem wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig, wenn man sein Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge parkt.
Strafgebühren fließen in städtischen Gesamthaushalt
In der Stadt Neuburg kontrollieren vier Verkehrsüberwacher die parkenden Fahrzeuge. Seit der Anhebung des Bußgeldkatalogs wurden 228 Falschparker entdeckt, teilt der Pressesprecher der Stadt Neuburg, Bernhard Mahler, auf Nachfrage mit. Dass der neue Strafkatalog just an dem Tag in Kraft trat, ab dem in Neuburg das Parken wieder gebührenpflichtig wurde, sei Zufall. „Das kostenlose Parken endete, als die Geschäfte wieder ihre Pforten öffnen durften“, erklärt Mahler. Weiter betont der Pressesprecher, dass das Erheben von Parkgebühren keine Bestrafung für Autofahrer sei, sondern eine Unterstützung des innerstädtischen Einzelhandels. Besonders viele Parksünder seien erfahrungsgemäß rund um die Bushaltestellen in der Neuburger Luitpoldstraße festzustellen, weiß Mahler.
Trotz der höheren Strafen für Falschparker erwartet die Stadt keine Mehreinnahmen. Im Vorjahr wurden jeden Monat durchschnittlich knapp 1200 Strafzettel im Stadtgebiet verteilt. Bis jetzt liegt der monatliche Durchschnitt wegen Corona bei lediglich 720 Knöllchen. Die Einnahmen aus den Strafgebühren werden dem städtischen Gesamthaushalt zugeführt. Die Höhe der Parkgebühren auf den Stellplätzen in Neuburg legen die Stadträte fest.