Bei einem laufenden Asylverfahren steht der Schutz vor Verfolgung durch die Gewährung eines Aufenthaltstitels im Vordergrund. So regelt es das Asylgesetz. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerber sei dagegen kein vorrangiges Ziel, erklärte Emmy Böhm gestern im Kreistag. Die Leiterin der Ausländerbehörde beantwortete damit eine Anfrage der FDP-Kreisräte Bettina Häring und Alfred Bircks, die eine unterschiedliche Auslegung des Ermessensspielraums in Bayern kritisierten und die Praxis im Landkreis hinterfragten.
Asylpolitik