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Asyl: Helfer dürfen nicht ungefragt zu Flüchtlingen

Asyl

Helfer dürfen nicht ungefragt zu Flüchtlingen

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    Damit der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International Asylbewerber beraten können, müssen diese die Hilfe anfordern. Die Organisationen dürfen bis auf Weiteres nicht einfach mit einem Infobus zu den Flüchtlingseinrichtungen – wie etwa die Anker-Einrichtung Ingolstadt/Manching – kommen und ihre Beratung anbieten. Das Münchner Verwaltungsgericht hat laut Mitteilung vom Freitag eine Klage in diesem Punkt abgewiesen. Die Regierung von Oberbayern muss aber noch einmal entscheiden, ob und welche Sachgründe gegen das Anliegen sprechen, direkt und ohne vorherigen Wunsch der Flüchtlinge diese zum Beispiel über das komplizierte Asylverfahren zu informieren und ihnen Hilfe bei Anhörungen anzubieten.

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