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Amtsgericht Ingolstadt: Sexueller Missbrauch in der Moschee

Amtsgericht Ingolstadt

Sexueller Missbrauch in der Moschee

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    Gericht
    Gericht Foto: Alexander Kaya

    „Fälle von sexuellem Missbrauch gibt es nicht nur in der katholischen Kirche“, stellte Jugendschöffenrichter Martin Schilcher gestern fest. Auf der Anklagebank saß ein 21-Jähriger Imam, der von seiner Glaubensgemeinschaft zur Leitung einer Moschee ausgebildet worden war.

    Im Sommer vergangenen Jahres absolvierte der Mann aus dem Raum Bruchsal zunächst ein Praktikum in einer Augsburger Moschee und dann in Ingolstadt. Dort sollte er einen Ferienkurs in der Koranschule einer Moschee unterstützen. Am 20. August missbrauchte er dabei zwei Mal einen seiner Schüler. Der erste Vorfall ereignete sich gegen die Mittagszeit, der zweite unmittelbar nach dem Abendgebet. Staatsanwältin Bettina Grafe sprach gestern in ihrem Plädoyer von „ziemlich massiven sexuellen Handlungen“.

    Gleich nach der Tat war der Mann festgenommen worden und saß zwei Wochen in Untersuchungshaft. Dann kam er auf Kaution frei. Seine Glaubensgemeinschaft hat ebenfalls reagiert und jede weitere Zusammenarbeit ausgeschlossen. Seither absolviert er eine Maßnahme der Agentur für Arbeit. Nun will er einen Job im Einzelhandel finden.

    Der Mann räumte die Tat schon damals gleich nach der Festnahme unumwunden ein. Er ersparte seinem Opfer damit jede weitere Befragung durch die Kriminalpolizei und auch den schweren Gang in den Zeugenstand. Das rechnete ihm das Schöffengericht beim Strafmaß auch positiv an.

    Unmittelbar nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft begab sich der Täter freiwillig in psychiatrische Behandlung. „Er glaubt, er ist in dieser Hinsicht krank, deshalb hat er sich selbst an einen Facharzt gewandt“, erklärte Rechtsanwältin Derya Basal dem Gericht. Der Angeklagte gab sich voller Reue und Scham: „Es tut mir leid. Ich mache so was nie wieder“, beteuerte er in seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung.

    Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren und setzte sie zur Bewährung auf drei Jahre aus. Die ersten beiden Jahre wird der 21-Jährige der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Weiter muss er 1000 Euro Bußgeld an den Kreisjugendring Eichstätt zahlen und seine Psychotherapie fortführen. Außerdem untersagte ihm das Gericht künftig jede berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Jugendlichen.

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