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Amtsgericht: Der Kapitän geht von Bord

Amtsgericht

Der Kapitän geht von Bord

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    Am Freitag fällt das Urteil. Wie es ausfallen könnte, das können sich einige Prozessbeobachter inzwischen sehr gut vorstellen. Denn gestern sagte ein Gutachter im

    Drei Männer und zwei Frauen brachen am 31. Dezember vergangenen Jahres mit dem knapp vier Meter langen Aluminiumboot zu so genannten Schwimmständen auf dem 22 Hektar großen Teich auf. Von den schwimmenden Plattformen aus wollte man Enten schießen. Das Wasserfahrzeug war etwa 100 Meter vom Ufer weg, als es plötzlich nach vorne wegsackte und sank. Ein 70-Jähriger aus Schweitenkirchen und ein 36-Jähriger aus Geisenfeld gingen in den Fluten unter. Die beiden Frauen und der Bootsführer konnten sich ans Ufer retten.

    Der 36-Jährige aus dem Raum Regensburg war zusammen mit dem 69 Jahre alten Eigentümer von Boot und Teichanlage angeklagt. Wegen fahrlässiger Tötung. Am Ende des gestrigen zweiten Verhandlungstages ging der Kapitän des Unglücksbootes prozessual von Bord: Er akzeptierte nun doch den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, gegen den er Widerspruch eingelegt hatte. Er lautete auf 120 Tagessätze, ersatzweise vier Monate Freiheitsstrafe.

    Sein Mandant könne den Prozess aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterführen, begründete der Verteidiger des Angeklagten nach einer längeren Verhandlungspause völlig überraschend. Es könnte auch einen anderen Grund geben. Etwa diesen: Der Bootsführer von damals ist Jurist, hat allerdings nur das erste Staatsexamen. Aber dieses Grundwissen dürfte ihm ausgereicht haben, seine Situation neu zu beurteilen. Denn die hatte sich nach dem Gutachten eines Sachverständigen ziemlich verschlimmert. Der Experte sagte dem Gericht, das Boot sei grundsätzlich gar nicht für einen Betrieb mit einem Außenbordmotor geeignet, weil es ein klassisches Ruderboot sei. Noch dazu eines, das „eine erhebliche Instabilität“ aufweise. Deshalb habe er sich auch gar nicht getraut, eine Testfahrt mit vier Personen zu unternehmen, so der Gutachter.

    Außerdem – und das ließ die Zuhörer staunen – legte der Sachverständige eine Berechnung der Maximalbelastung vor. Demnach kann das Boot höchstens 240 Kilogramm sicher tragen. Bei der Nachberechnung der Belastung am Unglückstag mit fünf Erwachsenen plus Waffen, Munition, Außenbordmotor und Kraftstofftank kommt der Gutachter auf mindestens 472 Kilogramm. Also beinahe das Doppelte. Das untermauert die Ansicht von Staatsanwalt Jürgen Staudt, der einzig und allein eine gravierende Überladung als Unglücksursache sieht.

    Rechtsanwalt Walter Gräf aus Ingolstadt möchte trotzdem einen Fahrversuch haben. Mit Menschen im Boot und unter ähnlichen Bedingungen. Er stellte dazu einen Beweisantrag, über den Richter Jürgen Metz noch entscheiden muss. Gräf vertritt den Teichwirt. Der weist nach wie vor jede Schuld weit von sich. Und dem Gericht sagte er am späten Nachmittag nach einer langen Verhandlungsrunde, dass er beim nächsten Termin kommenden Freitag eigentlich überhaupt keine Zeit habe. Denn die Wochen vor Weihnachten seien „die Hochsaison der Fischerei“. Der Vorsitzende bedeutete dem Mann unmissverständlich, dass es hier weniger ums Geschäft geht. Sondern um ein Unglück mit zwei Todesopfern...

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