Im Nachverfahren zum Mordfall Rupp sprachen Staatsanwaltschaft und Verteidger soeben ihre Plädoyers. Es geht um jenen Mann, der behauptet hatte, dass man ihm bei der Kripo Ingolstadt eine Pistole an die Schläfe gehalten habe, als er vernommen wurde. Der 62-Jährige war deshalb wegen Falschaussage angeklagt. Im Wiederaufnahmeverfahren des Rupp-Prozesses hatte er vor zwei Jahren am Landgericht Landshut ausgesagt.
Fall Rupp