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21.000 Bürger dürfen in Neuburg wählen

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21.000 Bürger dürfen in Neuburg wählen

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    21.000 Bürger dürfen in Neuburg wählen
    21.000 Bürger dürfen in Neuburg wählen

    Für die am 26. Mai stattfindende Europawahl sind knapp 21.000 Neuburger (im Landkreis sind es über 70.000) wahlberechtigt. Das Wahlamt der Stadt hat vor vier Wochen die sogenannten Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer bis heute noch keine erhalten hat, sollte sich bei der Stadt Neuburg erkundigen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis prüfen lassen.

    Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein besitzt. Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens drei Monaten in Neuburg mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt, haben auch mehrere seit Längerem in Neuburg wohnhafte Bürger aus den verschiedenen Ländern der Europäischen Union von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich ins Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen und somit für die Abstimmung nicht ins Heimatland reisen zu müssen. Der städtische Wahlsachbearbeiter Tobias Hammer empfiehlt, die Wahlbenachrichtigung bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewahren. Denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiedenen Möglichkeiten der Wahlteilnahme zu nutzen.

    Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse und genaue Bezeichnung des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die auf das gesamte Stadtgebiet aufgeteilten 35 Lokale haben am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Der kann schriftlich, per e-mail, online (www.neuburg-donau.de) oder persönlich – nicht telefonisch – beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite des Briefes gedruckte Antrag verwendbar. 4000 Wahlberechtigte haben dies schon gemacht. Wer für eine andere Person – auch Ehegatten – die

    Oberbürgermeister Bernhard Gmehling ruft alle Neuburger auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen: „Europa bestimmt maßgeblich das politische Handeln bis hin zur Ebene der Kommunen. Das Wahlrecht ist unser wichtigstes Instrument, um darauf Einfluss zu nehmen. Nur wer wählt, gestaltet aktiv mit.“ (nr)

    Fragen zum Thema beantwortet das Team des Wahlamtes: Stadt Neuburg, Amalienstraße A 54, Wahlamt, Telefon 08431/55-316 oder -318,

    E-mail: wahlen@neuburg-donau.de

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