Die Polizei in Neuburg hat einen Jugendlichen kontrolliert, der am Mittwoch gegen 11.45 Uhr in der Schießhausstraße mit einem E-Bike - keinem Pedelec - unterwegs war. Wegen seines Alters konnte der 14-Jährige keine nötige Mofaprüfbescheinigung und auch keinen anderen Führerschein vorweisen.
Nur Pedelec 25 sind als Fahrräder eingestuft
Da für das E-Bike auch keine Haftpflichtversicherung besteht, wurde zudem ein Verfahren wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Wie die Polizei mitteilt, sind lediglich Pedelec 25 vom Gesetzgeber als Fahrräder eingestuft. Bei E-Bikes handelt es sich um Kraftfahrzeuge, für die eine Haftpflichtversicherung und je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Mofaprüfbescheinigung oder Fahrerlaubnis erforderlich ist. (AZ)
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