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Weißenhorn: Wieso das Förderprogramm zum Hochwasser nicht für ganz Weißenhorn gilt

Weißenhorn

Wieso das Förderprogramm zum Hochwasser nicht für ganz Weißenhorn gilt

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    Alle vom Hochwasser Anfang Juni betroffenen Bürgerinnen und Bürger können Anträge auf Soforthilfe an das Landratsamt Neu-Ulm stellen.
    Alle vom Hochwasser Anfang Juni betroffenen Bürgerinnen und Bürger können Anträge auf Soforthilfe an das Landratsamt Neu-Ulm stellen. Foto: Alexander Kaya

    Das Hochwasser Anfang Juni hat die Stadt Weißenhorn stark getroffen. Eine Woche später suchte dann auch noch ein Hagelsturm die Stadt heim. Wie berichtet, gingen bei der Weißenhorner Stadtbaumeisterin Claudia Graf-Rembold daraufhin viele Beschwerden und Schadensmeldungen ein. Aus dem früheren Artikel zu diesem Thema ging durch eine missverständliche Formulierung jedoch augenscheinlich nicht klar genug hervor, dass die Förderung für private Maßnahmen durch die Stadt Weißenhorn sich ausschließlich auf Haushalte in Wallenhausen bezieht.

    Aufgrund dieses Missverständnisses klingelte das Telefon von Stadtbaumeisterin Graf-Rembold nahezu ununterbrochen. Ihr sei es deshalb wichtig, den Sachverhalt noch einmal deutlich klarzustellen: Weißenhorn habe nicht generell ein Förderprogramm zum Hochwasser. Nicht alle Weißenhornerinnen und Weißenhorner könnten laut ihrer Aussage deshalb Ansprüche an die Stadt stellen. Alle anderen betroffenen Bürgerinnen und Bürger könnten hingegen weiterhin Anträge auf Soforthilfe an das Landratsamt Neu-Ulm stellen.

    Warum Weißenhorn nur ein Förderprogramm für Wallenhausen hat

    Dass das Förderprogramm nur für Wallenhausen gilt, hat einen Grund: Untersuchungen eines Planungsbüros hätten laut Graf-Rembold ergeben, dass ein vorgelagertes Rückhaltebecken das Dorf nicht ausreichend schützen kann. Aus diesem Grund sei im November 2021 ein kommunales Förderprogramm für Hochwasserschutzmaßnahmen am Osterbach für die betroffenen Bürger in Wallenhausen im Stadtrat beschlossen worden.

    Alle betroffenen Anliegerinnen und Anlieger seien daraufhin vom Planungsbüro über die empfohlenen Sicherungsmaßnahmen für ihre Anwesen informiert worden. Die kommunalen Zuschüsse würden nach schriftlicher Anmeldung der Maßnahme und auf Grundlage und im Umfang der vom Planungsbüro vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen an die betroffenen Bürger mit einer Höhe bis zu 70 Prozent vergeben.

    Für den Osterbach in Wallenhausen werde auch nach übergreifenden Lösungen zur Hochwasserproblematik mit den angrenzenden Gemeinden gesucht. Hierzu hätten Gespräche mit den Bürgermeistern und dem Wasserwirtschaftsamt bereits stattgefunden. „Der Prozess der Hochwasservorsorge und des Schutzes gegen Starkregen ist kontinuierlich in Bearbeitung und wir setzten kleine Maßnahmen fortlaufend um“, erklärt Graf-Rembold in diesem Zusammenhang. Für jeden Ortsteil würden sich diese Maßnahmen unterscheiden, in Biberachzell sei zum Beispiel durch den Neubau der Brücke deren Durchfluss verbessert worden.

    Welche Rolle die Hochwasser-Thematik bei Neuplanungen in Weißenhorn spielt

    Ein weiteres Beispiel der Bemühungen der Stadt in diese Richtung sei laut Graf-Rembold, dass die Beachtung der Wassersituation auch bei Neuplanungen eine große Rolle spiele. Beispielsweise werde bei städtischen Projekten der Rückhalt für Oberflächenwasser aktiv gefördert, indem das Wasser verzögert abgeleitet wird. „Dies bedeutet ebenfalls eine Entlastung für die Kanalsituation, die in der Gesamtbetrachtung einen Anteil der Schutzmaßnahmen belegt.“

    Auch verzögertes Einleiten und Versickern des Wassers in den natürlichen Untergrund verbessere die Wassersituation. Damit werde das Wasser dort, wo es gebraucht wird, über eine längere Zeitspanne gehalten und nicht rasch abgeleitet. Dies unterstütze den natürlichen Bodenwasserhaushalt. Dies sei beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Gründachbereich vorgesehen und auch in der Planung für den neuen Parkplatz in der Maximilianstraße integriert. (anre, AZ)

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