Kaum fünf Minuten sei er zu Hause eingetroffen gewesen, so schilderte es der Jäger aus Weißenhorn dem Richter, da sei auch schon die Kontrolleurin des Landratsamtes bei ihm erschienen. Drei Verstöße gegen das Waffengesetz hatte die Beamtin festgestellt und dem Jäger seine Waffenbesitzkarte entzogen. Jetzt klagte der Jäger – erfolgreich – gegen die Behörde, darf seine Waffen zunächst behalten. Je nachdem, welchen Verlauf die waffenrechtliche Angelegenheit nach Abfassung des schriftlichen Urteils samt dem Verstreichen der Rechtsmittelfrist nimmt, könnte ein noch anhängiges jagdrechtliches Verfahren gegen den Mann in Sachen Waffenschein gerichtsmassig werden – oder sich erledigen.
Augsburg/Weißenhorn
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