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  3. Weißenhorn: Spielzeugwaffen in Schule: Kultusministerium zum Polizeieinsatz in Weißenhorn

Weißenhorn
07.06.2024

Spielzeugwaffen in Schule: Kultusministerium zum Polizeieinsatz in Weißenhorn

Mehr als 100 Polizistinnen und Polizisten rückten in Weißenhorn aus, nachdem ein Passant eine bewaffnete Person nahe einer Schule entdeckt hatte.
Foto: Thomas Heckmann

Eine Spielzeugwaffe löste einen Großeinsatz an einer Schule in Weißenhorn aus. Das sagt das Kultusministerium zu falschen Waffen als Unterrichtsmaterial.

Ein Filmprojekt an der Weißenhorner Montessorischule hatte am Mittwoch einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Ein Passant hatte die Einsatzkräfte alarmiert, nachdem er eine augenscheinlich bewaffnete Person Richtung Schule laufen sah. Das Missverständnis klärte sich zwar bald auf, doch die Frage, ob Spielzeugwaffen ein angebrachteres Unterrichtsmittel sein können, blieb. Nun äußerte sich auch das Kultusministerium dazu. 

Die Schülerinnen und Schüler wollten für ein Projekt im Geschichtsunterricht Szenen aus der Zeit des Nationalsozialismus nachstellen - auch Waffengewalt sollte darin eine Rolle spielen. Laut Schulleiter Alexander Varga sollten "die Dynamiken, die in dieser Zeit in der Bevölkerung entstanden sind", beleuchtet werden. Zwar sollten die Schülerinnen und Schüler ausschließlich Spielzeugwaffen, die auch eindeutig als solche und damit als harmlos zu erkennen sind, für das Projekt mitbringen. Dennoch kam es zu dem Missverständnis, dass einen der größten Polizeieinsätze Weißenhorns und damit auch einige Sorgen bei Eltern und Angehörigen der dort zur Schule gehenden Kinder auslöste.

In Weißenhorn kam es zu einem Großeinsatz der Polizei. Auch das SEK rückte an.
19 Bilder
Die Fotos vom Großeinsatz der Polizei am Claretinerkolleg
Foto: Thomas Heckmann

Das bayerische Kultusministerium äußerte sich nun ebenfalls zu dem Vorfall an der Montessorischule und verweist grundsätzlich auf das Waffengesetz, dass natürlich auch an Schulen gilt und auf die Bayerische Schulordnung, in Paragraf 23 das mit "Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen" untersagt. Jedoch falle es grundsätzlich in die Privatschulfreiheit, als pädagogische Maßnahme "das Mitbringen von nicht-realitätsnahen Spielzeug-Waffen zu gestatten oder wenigstens nicht zu verbieten".

Kultusministerium sieht keinen Grund, Schulaufsicht einzuschalten

Auch angesichts des Polizeigroßeinsatzes sieht das Kultusministerium also keinen Grund für "schulaufsichtliches Einschreiten". Dazu müsste es Anhaltspunkte dafür geben, dass die dort beschäftigten Lehrkräfte und weiteren Mitarbeiter nicht die für ihre "Tätigkeit erforderliche Eignung besitzen", was hier eben nicht der Fall sei. Das Mitbringen der Spielzeugwaffen könne schulaufsichtlich nur beanstandet werden, wenn bestimmte "gesetzlich geregelten Voraussetzungen für Pflichtverstöße vorliegen sollten".

Das Kultusministerium verweist weiter darauf, dass die Schule oder der Schulträger die Möglichkeit hätten, Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler auszusprechen. Nicht beurteilen will das Kultusministerium, ob die die von der Lehrkraft vorgegebenen pädagogischen Maßgaben bei der Verwirklichung des Filmprojekts ausreichend waren. Hier fehle dem Ministerium die genaue Sachkenntnis zum Projekt und zum Vorfall.

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