Den gewaltsamen Angriff eines 41-jährigen Mannes auf seine Partnerin im Mai wertet der Staatsanwalt in seinem Plädoyer weiterhin als versuchten Totschlag. Der Verteidiger ist hingegen fest davon überzeugt, dass die mindestens sieben Schläge gegen den Kopf eine gefährliche Körperverletzung seien.
Prozess in Ulm
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden