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Ulm: Zustände wie im Wilden Westen: Schlägerei nach Unfall auf B30

Ulm

Zustände wie im Wilden Westen: Schlägerei nach Unfall auf B30

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    Auf der B30 bei Ulm-Gögglingen kam es erst zu einer Unfall, dann zu einer Schlägerei.
    Auf der B30 bei Ulm-Gögglingen kam es erst zu einer Unfall, dann zu einer Schlägerei. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Heftig in die Haare haben sich die Beteiligten eines Verkehrsunfalles am Freitagabend auf der B30 Höhe Ulm-Gögglingen bekommen. Die Polizei spricht von „Zuständen wie im Wilden Westen“.

    Gegen 17.15 Uhr fuhr nach Polizeiangaben ein Rentnerehepaar aus dem hohen Norden von Deutschland mit ihrem Wohnmobil auf der Bundesstraße in Richtung Biberach. Aufgrund einer Baustelle wird die eigentlich zweispurig ausgebaute B30 auf Höhe der Ausfahrt Donaustellen einspurig.

    Im Bereich der Überleitung kam es dabei zu einer Kollision mit einem in gleicher Richtung fahrenden Lkw aus Österreich eines 63-Jährigen. Beide Unfallbeteiligten hielten nach dem Zusammenstoß an. An dem Wohnmobil entstand bei dem Unfall ein Sachschaden von etwa 5000 Euro. Den Schaden am Lkw schätzt die Polizei auf etwa 2500 Euro.

    Noch vor Eintreffen einer Streife des Polizeireviers Ulm-West gerieten sich die jeweiligen Fahrer in die Wolle. In deren Verlauf soll der 77-jährige Unfallverursacher dem 63-jährigen Lkw-Fahrer ins Gesicht geschlagen haben. Der habe sich umgehend mit einer ordentlichen Kopfnuss gewehrt. Diese sei so heftig gewesen, dass der 77-Jährige zu Boden ging. Dies habe die 76-jährige Beifahrerin und Ehefrau des 77-Jährigen dazu veranlasst, sich einzumischen. Kurzerhand soll sie dem Lkw-Fahrer in den Bauch geschlagen und ihn ans Schienbein getreten haben. Der habe die Schläge erwidert und die 76-Jährige die Fahrbahnböschung hinuntergestoßen.

    Das Polizeirevier Ulm-West nahm den Verkehrsunfall auf und ermittelt jetzt zudem wegen Körperverletzung. Die Führerscheinstellen aller Beteiligten werden vom Sachverhalt unterrichtet. Diesen bleibt zu prüfen, ob die Beteiligten aufgrund ihres Verhaltens überhaupt in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Sollte die Behörden dies verneinen, könnte es bis zum Entzug derer Fahrerlaubnisse kommen. (AZ)

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