Im Fall des Ende Dezember 2023 erwürgten Mädchens in einem Waldstück bei Ulm-Wiblingen kommt es zum Prozess. Angeklagt ist ihr 15-jähriger Freund. Aufgrund seines Alters wird die Verhandlung am Landgericht Ulm unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.
Die Staatsanwaltschaft Ulm hatte im April Anklage gegen den Jugendlichen wegen Totschlags erhoben. Der Junge ist der Sohn des Mannes, der am Ostermontag 2023 ebenfalls in Wiblingen seine siebenjährige Tochter beziehungsweise die Schwester des 15-Jährigen "beim Indianer spielen" tötete. Das Landgericht Ulm ordnete gegen den Vater im November 2023 eine dauerhafte Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Er galt aufgrund einer schizophrenen Psychose zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig.
Mädchen in Wiblingen erwürgt: 15-Jährige starb später in einer Ulmer Klinik
Der Prozess gegen den 15-Jährigen startet am Freitag, 19. Juli. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Jugendliche in der Nacht von 27. auf 28. Dezember 2023 seine gleichaltrige Freundin erwürgt habe. Unmittelbar nach der Tat habe er selbst telefonisch die Polizei verständigt. Das Mädchen habe zunächst noch reanimiert werden können, sei aber Tage später in einer Ulmer Klinik an den Folgen der Tat verstorben.
![In einem Wald bei Ulm-Wiblingen wurde die 15-Jährige leblos aufgefunden. Inzwischen ist sie im Krankenhaus gestorben. Ihr Freund soll sie erwürgt haben. Der Vater des ebenfalls 15-Jährigen tötete am Ostermontag dessen Schwester beziehungsweise seine eigene Tochter. In einem Wald bei Ulm-Wiblingen wurde die 15-Jährige leblos aufgefunden. Inzwischen ist sie im Krankenhaus gestorben. Ihr Freund soll sie erwürgt haben. Der Vater des ebenfalls 15-Jährigen tötete am Ostermontag dessen Schwester beziehungsweise seine eigene Tochter.](https://images.mgpd.de/img/100097353/crop/c1_1-w100/449153802/644644169/ulm-wiblingen-tatort-wald-wuergeangriff-15-jaehrige.jpg)
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat massiv unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gestanden haben. Ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß das sowie seine psychische Verfassung eine Auswirkung auf seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit hatten, soll durch einen psychiatrischen Sachverständigen geklärt werden. Die Beziehung zwischen dem 15-Jährigen und seiner gleichaltrigen Freundin soll als schwierig beschrieben worden sein. Ein konkretes Tatmotiv aber hätte nicht ermittelt werden können, hieß es.
Totschlag in Ulm-Wiblingen: 28 Zeugen geladen, elf Prozesstage angesetzt
Die 1. Große Jugendkammer hat insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt. Den Vorsitz der Kammer führt Vorsitzender Richter am Landgericht Michael Lang, richterliche Beisitzer sind Richter am Landgericht Alexander Spengler und Richterin Jule Schütz. In der Hauptverhandlung sollen 28 Zeugen vernommen werden. Geladen sind ein psychiatrischer Sachverständige und eine Rechtsmedizinerin. In einem Erstgespräch mit dem Gutachter soll der Jugendliche keine Angaben zur Tat gemacht haben.
Mit einem Urteil wird voraussichtlich im September gerechnet. Weil die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, ist auch keine Presse zugelassen. Über den Ausgang des Verfahrens werde daher die Pressestelle des Landgerichts zu gegebener Zeit mit einer Pressemitteilung informieren. Weitere Auskünfte werden aus Gründen des Jugendschutzes nicht erteilt, heißt es.
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