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Ulm: Wegen "Corona-Spaziergänge": Stadt Ulm verhängt Maskenpflicht in der Innenstadt

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Wegen "Corona-Spaziergänge": Stadt Ulm verhängt Maskenpflicht in der Innenstadt

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    Nicht ohne meinen Mund-Nasen-Schutz: Die Stadt Ulm hat eine Maskenpflicht für "Spaziergänger" angeordnet,
    Nicht ohne meinen Mund-Nasen-Schutz: Die Stadt Ulm hat eine Maskenpflicht für "Spaziergänger" angeordnet, Foto: Philipp von Ditfurth, dpa (Symbolbild)

    Die Nachricht kam am frühen Sonntagabend zwar aus heiterem Himmel, aber dennoch nicht völlig überraschend: Die Stadt Ulm erlässt eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht in der Innenstadt. Sie gilt genau zu der Zeit, an der sich in jüngster Zeit stets die sogenannten "Spaziergänger" zu ihren ungenehmigten Demonstrationen aufmachen. Die Verordnung gilt von Montag an.

    Die Begründung: "Spaziergänger" tagen überwiegend keine Masken

    In der von der Stadt verschickten Erklärung heißt es zur Begründung, wegen der "wachsenden Zahl der Beteiligten an den nicht angemeldeten Versammlungen" werde die Maskenpflicht angeordnet. Am Freitag waren angeblich 6000 Menschen in der Innenstadt unterwegs, so viele wie noch nie. Überwiegend trugen die Beteiligten keinen Mund-Nasen-Schutz, auch die geforderten Sicherheitsabstände wurden nicht eingehalten.

    Diese Maskenpflicht gilt montags in der Zeit von 17.45 bis 20 Uhr sowie freitags von 18.45 Uhr bis 21 Uhr, also zur besten "Spaziergänger"-Zeit. Als Sperrzone ausgewiesen ist ein Bereich, der begrenzt wird durch die Münchner Straße, Olgastraße, Friedrich-Ebert-Straße/Zinglerstraße und das Donauufer zwischen Gänstorbrücke und Eisenbahnbrücke. Es ist sozusagen das Herz der Stadt. Ausnahmen von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sei nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Erwachsene ab 18 Jahren benötigen eine FFP2-Maske, bei Kindern ab sechs reiche eine medizinische Maske aus.

    Stadt: Auch "Spaziergänger" müssen Gesetze einhalten

    In der Erklärung der Stadt heißt es wörtlich: "Das Grundrecht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verlangt jedem Einzelnen ab, abweichende Meinungen und Wertvorstellungen zuzulassen und auszuhalten. Das kann aber nur gelingen, wenn zugleich legitim zustande gekommene Gesetze und Regeln eingehalten werden. Dazu gehört auch die Maskenpflicht. Seit zwei Wochen wächst bei uns die Anzahl der so genannten "Spaziergänger" an, Provokationen und die bewusste Missachtung von Regeln und Gesetzen nehmen zu. Das ist eine unerträgliche Ent-wicklung, der entgegnet werden muss." Mit diesen Worten begründet Oberbürgermeister Gunter Czisch die Entscheidung für die Allgemeinverfügung. Er betont, dass Ulm nicht Ziel eines "Protesttourismus" werden dürfe.

    Die Maskenpflicht gilt ab Montag – zu den Zeiten der Demos in Ulm

    Aus Sicht der Stadtverwaltung war die Maskenpflicht erforderlich geworden, nachdem gegen das in Baden-Württemberg bestehende Maskengebot bei den bisherigen "Spaziergängen" überwiegend verstoßen wurde. Die Maskenpflicht sei damit ein geeignetes, im Vergleich zu einem Verbot von "Spaziergängen" milderes Mittel. "Diese aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abgeleitete Abstufung behördlicher Maßnahmen ergibt sich aus den jüngsten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, wonach der Versammlungsfreiheit als einem in der Verfassung verankerten Grundrecht eine hohe Bedeutung zukommt."

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