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Mord-Prozess Illerkirchberg: Angeklagter legt Revision ein

Ulm

Nach Urteil im Mord-Prozess Illerkirchberg: Verteidigung legt Revision ein

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    Im Mord-Prozess Illerkirchberg hat die Verteidigerin Corinna Nagel (rechts) für ihren Mandanten Revision eingelegt. Der Asylbewerber war zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
    Im Mord-Prozess Illerkirchberg hat die Verteidigerin Corinna Nagel (rechts) für ihren Mandanten Revision eingelegt. Der Asylbewerber war zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Foto: Alexander Kaya

    Lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonders schweren Schuld: So lautete das Urteil gegen den 27-jährigen Eritreer vergangene Woche. Das Landgericht Ulm sah es als erwiesen an, dass der Asylbewerber im Dezember 2022 die 14 Jahre alte Ece bei einem Messerangriff getötet und ihre 13-jährige Schulfreundin schwer verletzt hat. Die Verteidigerin des Verurteilten, Corinna Nagel, hat nun für ihren Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigt eine Sprecherin des Landgerichts

    Zu den Beweggründen erklärt Nagel im Gespräch mit unserer Redaktion, dass sie das schriftliche Urteil erst einmal lesen möchten, bevor sie darüber entscheiden wollen, ob die Durchführung von Rechtsmitteln für sie infrage kommt. Mit "Rechtsmittel" ist in diesem Fall die Revision gemeint. Dabei wird, anders als bei einer Berufung, das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft. Das Verfahren wird also nicht noch einmal komplett neu aufgerollt. Eine Wiederholung des Prozesses sei auch nicht das Ziel ihres Mandant, so Nagel. Sie selbst rechne auch nicht damit, dass bei einer Überprüfung Verfahrensfehler festgestellt werden könnten.

    Revision nach Urteil im Mord-Prozess Illerkirchberg: Diese Fristen gelten

    Bei der Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter erklärt, dass Revision grundsätzlich binnen einer Woche – also bis spätestens diesen Dienstag, 11. Juli – schriftlich beim Landgericht Ulm eingelegt werden kann. Bis dahin liegt das Urteil und seine Begründung aber ausschließlich in mündlicher Form vor. Eine Verschriftlichung des Urteils müsse bei fünf Prozesstagen erst binnen sieben Wochen erfolgen, so eine Gerichtssprecherin. Liegt der Verteidigung die schriftliche Version dann vor, habe sie anschließend einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Erst mit der Begründung wird die Revision auch zugelassen.

    Nagel hatte in ihrem Plädoyer zwar wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Vertretung eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihren Mandanten gefordert, nicht aber die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Nach der Urteilsverkündung sagte sie bereits in einem Statement, dass es bei einer Revision nicht immer darum gehe, ob einem das Urteil gefällt oder nicht. Ihr gehe es vielmehr darum, einem verurteilten Täter die Möglichkeit zu geben, das Urteil auch zu verstehen. Und das sei besser möglich, wenn es in schriftlicher Form vorliegt. Ihr Mandat habe trotz Dolmetscher jede Menge Rückfragen gehabt. "Es war sehr viel. Zum Teil auch hoch-juristisch", so Nagel. Am Ende würde der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden. 

    Illerkirchberg: Wird der Ece-Mörder in sein Heimatland Eritrea abgeschoben?

    Nach der Messerattacke auf die 14-jährige Ece und ihre 13-jährige Schulfreundin wurde der 27-Jährige am Landgericht Ulm zu lebenslanger Haft wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Mann war 2015 als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland gekommen. Ob er im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. (krom)

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