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Ulm: Klage der Deutschen Umwelthilfe: Drogeriekette Müller verliert vor Gericht

Ulm

Klage der Deutschen Umwelthilfe: Drogeriekette Müller verliert vor Gericht

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    Rücknahmepflicht für Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Drogeriekette Müller.
    Rücknahmepflicht für Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Drogeriekette Müller. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt das Landgericht Ulm mit seinem Urteil das Unternehmen Müller Drogeriemarkt zur Rücknahme von Elektroschrott, so wie es das Gesetz seit über einem halben Jahr vorsieht. Vorausgegangen seien Testbesuche der DUH im September 2022, bei denen sich das Unternehmen geweigert hatte, ausgediente Elektroaltgeräte zurückzunehmen. 

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