Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt das Landgericht Ulm mit seinem Urteil das Unternehmen Müller Drogeriemarkt zur Rücknahme von Elektroschrott, so wie es das Gesetz seit über einem halben Jahr vorsieht. Vorausgegangen seien Testbesuche der DUH im September 2022, bei denen sich das Unternehmen geweigert hatte, ausgediente Elektroaltgeräte zurückzunehmen.
Ulm