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Ulm: Ulm will Leuchtreklame einschränken, Kaufleute äußern wuchtige Kritik

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Ulm will Leuchtreklame einschränken, Kaufleute äußern wuchtige Kritik

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    Für Firmenlogos und Schriftzüge soll es keine neuen Regelungen geben, doch für weitere Leuchtreklame soll es in Ulm Einschränkungen geben.
    Für Firmenlogos und Schriftzüge soll es keine neuen Regelungen geben, doch für weitere Leuchtreklame soll es in Ulm Einschränkungen geben. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Werbung soll das Bild der Ulmer Innenstadt und des Söflinger Stadtkerns nicht stören, finden Ulms Stadtbildpfleger Stefan Uhl und die Verwaltung. In dieser Woche sollen die Mitglieder des Gemeinderats über eine neue Satzung diskutieren und abstimmen. Diese regelt, wie viel Leuchtreklame künftig in zentralen Teilen der Stadt erlaubt ist. Doch Kaufleute und die Industrie- und Handelskammer melden sich mit wuchtiger Kritik. Die Rede ist von veralteten Ideen, einer "musealen

    Rund ums Münster, Auf dem Kreuz und im Areal rund um den Söflinger Klosterhof sollen besonders strenge Vorgaben gelten. Bildschirme dürfen nur im Erdgeschoss von Gewerbebetrieben und nur im Inneren angebracht sein. Sie dürfen höchstens 70 Zentimeter breit und 1,40 Meter hoch sein und müssen ein Bild mindestens eine Minute lang anzeigen, bevor ein sanfter Übergang erlaubt ist. Hier ist die Verwaltung den Kaufleuten in der aktuell vorgesehenen Version noch etwas entgegengekommen: Zunächst war ein Wechsel pro zehn Minuten vorgeschlagen. Der Wirtschaft genügt auch die laxere Variante nicht. Die IHK hat gemessen, dass das Bild bei den Anzeigetafeln der Firma Ströer am Straßenrand alle zehn bis 15 Sekunden wechselt. Die Dauer pro Bild solle auf höchstens 25 Sekunden begrenzt werden.

    Begrenzung von Leuchtreklame: IHK und Ulmer City kritisieren Stadt

    Im restlichen Ortskern Söflingens und im übrigen Teil der Ulmer Innenstadt gelten laut vorgeschlagener Satzung künftig vergleichbare, wenn auch weniger strenge Regeln. Größere Bildschirme und schnellere Bildwechsel sollen erlaubt sein. Videos dürfen laut Vorschlag in sehr begrenztem Maß genutzt werden: nur auf einem Gerät, nur während der Öffnungszeiten und nur bei Tageslicht. Rund ums Münster, Auf dem Kreuz und im Klosterhof sollen sie nicht zulässig sein. Touchscreens sind ebenfalls nur in den übrigen Teilen der Zentren und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Weil sich technische Möglichkeiten und Trend verändern können, will die Stadtverwaltung die Satzung regelmäßig überprüfen. Firmenlogos und Schriftzüge sind nicht Teil des geplanten Regelwerks. Auch dann nicht, wenn sie beleuchtet sind.

    IHK-Handelsexperte Josef Röll und City-Marketing-Vorsitzender Michael Klamser hatten schon im Dezember eine Reihe kritischer Anmerkungen an die Stadtverwaltung geschickt. Die beiden verweisen auf das Internet, wo Videos vor allem für die Kaufentscheidung jüngerer Menschen relevant seien. Gerade diese Gruppe müsse in die Innenstadt gezogen werden, um den Bestand der Läden langfristig zu sichern. Zudem könnten Personalmangel bei Dekoration und Beratung durch digitale Angebote aufgefangen werden. 3D-Werbung und mehr würden in absehbarer Zeit dazukommen, in der geplanten Satzung ist davon keine Rede. Sie blockiere Entwicklungen, gerade im Bereich der Digitalisierung, und werde die Gewerbetreibenden um Jahre zurückwerfen", warnen Röll und Klamser, die auch die Sorge einer "musealen Innenstadt" skizzieren.

    Rund ums Münster sollen besonders strenge Regeln gelten

    Unmittelbar vor den Sitzungen hat sich IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Engstler-Karrasch mit einem offenen Brief an Oberbürgermeister Gunter Czisch, Baubürgermeister Tim von Winning und alle Mitglieder des Gemeinderats gewandt. "Wir sehen durch die geplanten Einschränkungen einen Wettbewerbsnachteil des Ulmer Handels, z. B. gegenüber anderen Verkaufsplattformen", schreibt sie darin. Die Stadtverwaltung hält die Satzung wegen Wildwuchses bei der Reklame für nötig – schon jetzt gibt es einen Gestaltungskatalog. Wenn es schon Regelungen geben müsse, dann sollten diese nicht so restriktiv sein, fordert Engstler-Karrasch. Die Corona-Zeit habe dem Handel viel abverlangt. Und sollten künftig Beschäftigte der Stadt mit einem Maßband durch die Läden gehen und die Zentimeter-Vorgaben überprüfen? Hier fühlen sich die Kaufleute nach Angaben der IHK-Hauptgeschäftsführerin besonders bevormundet. Müssen Werbetafeln unbedingt hochformatig sein? Muss der Abstand zum Schaufenster wirklich zentimetergenau geregelt werden? Ist es sinnvoll, Bildschirme mit Touch-Funktionen in Teilen der Stadt gar nicht zu erlauben? Kritik gibt es auch daran, dass für städtische Infotafeln mildere Einschränkungen gelten sollen. Engstler-Karrasch hat ihrem Brief einen neuen Vorschlag für eine Satzung beigelegt, der weniger strenge Vorgaben enthält.

    Bei einer früheren Debatte im Bauausschuss war bei Teilen des Gremiums Verständnis für die Sorgen der Kaufleute angeklungen. Annette Weinreich (Grüne) etwa hatte auf die ohnehin starken Belastungen für den Wirtschaftszweig hingewiesen. Am Dienstag diskutiert der Bauausschuss über die geplante neue Satzung. Am Mittwoch soll der Gemeinderat darüber abstimmen.

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