Die Stadt Ulm erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die die Versammlungen der "Spaziergänger" auf den Freitag und auf einen festgelegten Innenstadtbereich beschränken, weil sie die öffentliche Sicherheit gefährdet sieht. Damit reagiert das Rathaus auf die seit Monaten stattfindenden "Spaziergänge", die in Ulm im Gegensatz zu anderen Städten weiterhin nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden. Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 22. Juli, und ist – vorläufig – befristet bis Ende des Jahres. Stadt und Polizei sind entschlossen, ihre Einhaltung mit robusten Kräften durchzusetzen.
Ulm