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Ulm
05.03.2024

Protest auf Adenauerbrücke: So lief der Prozess gegen die Klima-Kletterer

Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich im strömenden Regen eine Mahnwache aufgebaut, erneut mit dem Transparent „Bus & Bahn statt 8-Spur-Wahn“,
Foto: Thomas Heckmann

Am Dienstag begann in Ulm der Prozess gegen die Klimakletterer, die im Juli 2023 auf der Schilderbrücke an der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm herumkletterten.

Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich im strömenden Regen eine Mahnwache aufgebaut, erneut mit dem Transparent „Bus & Bahn statt 8-Spur-Wahn“, das bereits in den vergangenen Wochen genehmigt am Westringtunnel aufgehängt wurde. Im Eingang des Gerichtsgebäudes wurden die Besucher auf mitgebrachte gefährliche Gegenstände kontrolliert ähnlich wie bei einem Mordprozess vor dem Landgericht.

Worum geht es? Vorgeworfen wird der 22-jährigen Frau und dem 23-jährigen Mann Nötigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung. Letzteres bezieht sich auf eine Sachbeschädigung von Gegenständen von Dingen, die der Allgemeinheit dienen. Damit dürften die Schilder gemeint sein, die beklettert beziehungsweise mit auf Papier gedruckten Parolen beklebt wurden.

Prozess gegen Klima-Kletterer: Sitzungssaal in Ulm war schnell überfüllt

Der kleine Sitzungsaal war schnell wegen Überfüllung geschlossen, daher konnten nicht alle Interessenten am Prozess zuhören. Zur Eröffnung des Prozesses stellten die beiden Angeklagten, die ohne Rechtsbeistand aufgetreten waren, drei Anträge, um Laienverteidiger hinzuzuziehen. 

Der Staatsanwalt sprach sich insbesondere gegen den beantragten Ingo Blechschmidt aus, da nach seinen Ermittlungen Blechschmidt zeitweise im Verdacht stand, Versammlungsleiter der nicht angemeldeten Kletteraktion gewesen zu sein. Der Richter lehnte alle drei Anträge ab, vor allem, da die Anträge so spät gestellt wurden, dass der Richter keine Möglichkeit hatte, Feststellungen zur Sachkunde der gewünschten Laien als Wahlverteidiger zu machen. Auch sei eine Selbstverteidigung aufgrund des Sachverhalts möglich, was die beiden Angeklagten durch ihre ausführlichen Anträge bewiesen hätten. Das Konzept der Laienverteidigung ist dazu da, auch Menschen, die sich keine anwaltliche Vertretung leisten können, eine Verteidigung zu ermöglichen.

Demo in der Olgastraße in Ulm, Verhandlung wird abgebrochen

Der Zwist ging weiter: Nach einer Verhandlungspause stellten die beiden Angeklagten einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Sie warfen ihm vor, die Öffentlichkeit zu verkürzen und mit nur sechs Zuschauersitzplätzen zu wenig Platz für die von den Angeklagten angekündigten 20 Zuschauer zur Verfügung gestellt zu haben. Daneben warfen sie dem Richter auch vor, dass er ihnen nicht die ihnen zustehenden Laienverteidiger zulasse. 

Gleichzeitig meldeten die Teilnehmer der Mahnwache vor dem Gericht eine Spontandemo an und zogen auf der Olgastraße auf und ab und behinderten dabei den Verkehr. Auf Anordnung der Polizei mussten sie sich dann aus Sicherheitsgründen auf den Gehweg zurückziehen. Daraufhin wurde die Aktion beendet. 

Die Hauptverhandlung wurde abgebrochen. Ein Fortsetzungstermin steht noch nicht fest. Das Amtsgericht prüft derweil, ob sich der Ersteindruck der Befangenheit des Richters bestätigt. "Es zahlt sich aus, seine Rechte zu kennen", erklärt Ronja (22), eine der Angeklagten im Nachgang schriftlich. 

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