Silvester-Feuerwerk zur Neujahrs-Party: Diese Regeln gelten in Ulm
Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern ist an Silvester und Neujahr in Ulm nicht alles ist erlaubt. Die Stadtverwaltung verweist auf besondere Vorschriften.
Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Das neue Jahr 2024 wird voraussichtlich wieder mit jede Menge Böllern und Raketen begrüßt. Auch in Ulm. Weil Verletzungen oder Brände durch Böller und Raketen aber dabei keine Seltenheit sind, verweist die Ulmer Stadtverwaltung in einer Mitteilung an diesem Mittwoch auf geltende Vorschriften für den Verkauf sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 beziehungsweise Klasse II dürfen demnach ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und erst ab dem 28. Dezember verkauft werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen auch nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen sie weder aufbewahren, noch abbrennen.
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