Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Ulm: Silvester-Feuerwerk zur Neujahrs-Party: Diese Regeln gelten in Ulm

Ulm

Silvester-Feuerwerk zur Neujahrs-Party: Diese Regeln gelten in Ulm

    • |
    Für das Feuerwerk an Silvester 2023 und Neujahr 2024 gelten in Ulm wieder besondere Vorschriften.
    Für das Feuerwerk an Silvester 2023 und Neujahr 2024 gelten in Ulm wieder besondere Vorschriften. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Das neue Jahr 2024 wird voraussichtlich wieder mit jede Menge Böllern und Raketen begrüßt. Auch in Ulm. Weil Verletzungen oder Brände durch Böller und Raketen aber dabei keine Seltenheit sind, verweist die

    Feuerwerkskörper der Kategorie 2 beziehungsweise Klasse II dürfen demnach ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und erst ab dem 28. Dezember verkauft werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen auch nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen sie weder aufbewahren, noch abbrennen.

    Silvester 2023: Diese Regeln fürs Feuerwerk gelten in Ulm

    Da durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Das sei so auch in der bundesweit geltenden Sprengstoffverordnung festgelegt, heißt es. 

    Unvorsichtig hantierende "Feuerwerker" können wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann – auch darauf weisen die Bürgerdienste hin.

    Ulms OB Czisch zu Feuerwerk: "Müll am Ende wieder mitnehmen"

    Zwar gebe es in Ulm keine über die bundesweit geltenden Regelungen der Sprengstoffverordnung hinausgehenden Verbote, dennoch mahnt Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) wiederholt einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern an. In Zeiten, in denen Umweltthemen eine große Rolle spielen, solle man auch diesen Aspekt berücksichtigen. "Wir wollen niemandem ein lieb gewordenes Ritual verbieten. Aber jeder kann für sich entscheiden, ob es inzwischen nicht auch ein bisschen weniger Feuerwerk sein darf", wird der OB in der Mitteilung zitiert und fordert demnach die Feiernden auf, anschließend die Reste vom Feuerwerk zu entsorgen. "Seinen Müll am Ende wieder mitzunehmen, das ist auch Teil eines respektvollen Umgangs miteinander." (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden