Es war die Rede vom "Schießbefehl" und dem "3. Weltkrieg". Die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur Maskenpflicht in der Innenstadt zu den Zeiten der "Corona-Spaziergänge" hat im Netz wilde Debatten ausgelöst. Nachdem ein Ulmer zusammen mit Rechtsanwalt und einstigem Querdenken-Vertreter Markus Haintz Beschwerde beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen eingelegt hatte, reagierte die Stadt und entfernte, wie berichtet, die "Zwangsandrohung" aus der Verfügung. Am Freitag hat das VG nun über weitere Anliegen der Beschwerde entschieden.
Ulm/Sigmaringen