In den einschlägigen Telegram-Gruppen ist die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur MaskenpflichtMaskenpflicht im Zeitraum der "Corona-Spaziergänge" in der Innenstadt schon lange ein Thema. Seit Kurzem aber sorgt vor allem eine Passage in dem 16 Seiten langen Dokument besonders für Furore: "Um sicherzustellen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, droht die Stadt Ulm die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch an."
Ulm