In den einschlägigen Telegram-Gruppen ist die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur Maskenpflicht im Zeitraum der "Corona-Spaziergänge" in der Innenstadt schon lange ein Thema. Seit Kurzem aber sorgt vor allem eine Passage in dem 16 Seiten langen Dokument besonders für Furore: "Um sicherzustellen, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, droht die Stadt Ulm die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch an." Waffengebrauch, um die Maskenpflicht durchsetzen? In gewissen Kreisen ist bereits vom "3. Weltkrieg" und einem "Schießbefehl" die Rede. Nun reagieren die Behörden.
Ulm