Die Schuld des Angeklagten war längst belegt, es war nur noch eine Frage des Strafmaßes. So könnte man die Ausgangslage vor dem Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm zusammenfassen. Verhandlungsgegenstand war eine Messerattacke in einer Asylunterkunft in Regglisweiler im vergangenen August. Mit 18 teils lebensgefährlichen Messerstichen verletzte ein 24-Jähriger hinterrücks seinen Mitbewohner. Dieser überlebte nur mit "mindestens einem Schutzengel", wie der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter nun in der Begründung des Urteils darlegt. Dieses geht sogar über das beantragte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus.
Ulm/Regglisweiler