Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Ulm: Prozess um Drogenhandel: Er dealte, um seine Sucht zu finanzieren

Ulm

Prozess um Drogenhandel: Er dealte, um seine Sucht zu finanzieren

    • |
    Ein 29-jähriger Ulmer muss sich seit Montag wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Ulmer Landgericht verantworten.
    Ein 29-jähriger Ulmer muss sich seit Montag wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Ulmer Landgericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Unter großen Sicherheitsvorkehrungen hat das Ulmer Landgericht jetzt wieder Fahrt aufgenommen. Am Montag begann vor der 3. Großen Strafkammer das Verfahren gegen einen 29-jährigen Ulmer wegen bewaffneten Rauschgifthandels im größeren Stil. Mit auf der Anklagebank saß seine mutmaßliche 21-jährige Komplizin, die ihn beim illegalen Handel und mit verbotenen Betäubungsmitteln unterstützt haben soll.

    Nach dem, was die Ermittlungsbeamten der Ulmer Kriminalpolizei zusammengetragen haben und was jetzt Gegenstand der Anklageschrift ist, die vom Staatsanwalt zum Auftakt des viertägigen Prozesses im Schwurgericht vorgetragen wurde, hat der mehrfach einschlägig vorbestrafte 29-jährige Ulmer seit Oktober 2019 illegal mit Betäubungsmitteln gehandelt – bevorzugt in der Ulmer Innenstadt. Im Angebot hatte er demnach Amphetamin (500 Gramm), Ecstasy (200 Tabletten) und MDMA. Die Drogen soll er aus dem Raum Donaueschingen, wo sein Lieferant saß, nach Ulm gekarrt haben. Die Ware parkte er bis zum Verkauf, so die Ermittlungserkenntnisse der Kripo, bei seiner 21-jährigen Bekannten – mit deren Wissen. Das brachte auch sie jetzt auf die Anklagebank der Großen Kammer.

    Während der Hauptangeklagte in Untersuchungshaft sitzt, wurde von der Kammer darauf bei ihr verzichtet. Erschwerend kam für den Ulmer hinzu, dass er bei seinen Deals stets mit zwei Klappmessern, einem Kreditkartenmesser und einer Schreckschusspistole bewaffnet gewesen sein soll.

    Bei seiner Festnahme soll der junge Mann eine Schreckschusswaffe abgefeuert haben

    Am Tag seiner Festnahme soll sich der Angeklagte im Bereich zwischen den Geschäften C&A und Galerie Kaufhof aufgehalten haben, um die Drogen dort an den Mann zu bringen. Bei einem Deal waren Polizeibeamte auf ihn aufmerksam geworden und kontrollierten ihn. Das gefiel dem überraschten Dealer jedoch überhaupt nicht – er ging auf die Beamten los. Im heftigen Gerangel gab er, so berichten die Polizisten, einen Schuss mit seiner Schreckschusspistole ab. Bei der heftigen Auseinandersetzung zogen sich drei Polizisten Prellungen und Schürfwunden zu. Mit größter Kraftanstrengung gelang es ihnen schließlich, den renitenten Mann auf dem Boden liegend zu fixieren.

    Rechtlich legt die Anklagebehörde dem Ulmer deshalb Folgendes zur Last: Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen sowie Körperverletzung der drei Beamten in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe. Die 21-jährige Komplizin muss sich wegen Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.

    Prozess um Drogenhandel: Mit dem Urteil wird am 29. April gerechnet

    Zu dem Prozess ist auch ein psychiatrischer Sachverständiger geladen. Denn es geht für den 29-Jährigen um eine mögliche Einweisung in eine Entziehungsanstalt, weil er immer noch süchtig ist. Wie der Angeklagte am Montag sagte, wolle er jetzt versuchen, einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen, um von der Sucht wegzukommen. Den Drogenverkauf habe er nur betrieben, um sich selbst Rauschgift in vielfältiger Form finanzieren zu können. „Ich bin nach wie vor drogenabhängig“, bekannter in seiner Aussage nach der Vorlesung der Anklage, die er größtenteils bestätigte. Er entschuldigte sich öffentlich für seine Taten. Er habe sich schon mehrfach geschworen, keine Drogen zu nehmen. Aber die Sucht war stärker, auch wenn er in U-Haft an Rauschgift angeblich nicht herankomme. „Ich will nicht noch einmal in den Knast“, sagte er abschließend.

    Die Verhandlung wird am Dienstag mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Mit dem Urteil wird am Mittwoch, 29. April, gerechnet. Für die Dauer des Prozesses wird ein großer Teil des Zuschauerraums gesperrt, sodass etwa drei Meter Zwischenraum zwischen den wenig zugelassenen Besuchern herrschen. Denn auch bei Gericht gilt wegen Corona derzeit eine größere Distanzzone zwischen den Beteiligten.

    Das könnte Sie auch interessieren:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden