Erstmals wird am kommenden Freitag, 18. Oktober, ab 20 Uhr ein Waffen- und Messerverbot innerhalb des Altstadtrings in Ulm gelten. Betroffen ist der Bereich zwischen Bahnhof und Frauenstraße, Neue Straße und Olgastraße. In der Bevölkerung hat der Erlass zum Teil Fragen aufgeworfen. Vor allem bei Frauen, die ein Pfefferspray mit sich führen. Nun erklärt die Ulmer Stadtverwaltung, welche Art von Spray erlaubt ist - und welche nicht.
Als „Waffen“ gelten demnach unter anderem alle Schuss-, Schreckschuss- und Anscheinswaffen, aber auch Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie sogenannte Elektroschocker. Die von der Stadt erlassene Rechtsverordnung verbietet außerdem das Führen von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern.
Was aber ist mit „Pfeffersprays“, die vor allem von Frauen zum Selbstschutz mitgeführt werden und die in der Verordnung nicht ausdrücklich genannt werden? Die Bürgerdienste der Stadt Ulm stellen jetzt klar: Reizstoffsprühgeräte sind Waffen nach dem Waffengesetz, Tierabwehrsprays (mit entsprechender Kennzeichnung) nicht. Das regelt das Waffengesetz. Daher gilt dies auch in der Waffen- und Messerverbotszone in Ulm.
Pfefferspray in Ulm nur erlaubt, wenn es ein „Tierabwehrspray“ ist
Die Bürgerdienste empfehlen, sich das eigene „Pfefferspray“ genau anzuschauen. Erlaubt sind - auch innerhalb der Waffenverbotszone - alle „Tierabwehrsprays“, auf denen eindeutig erkenn- und lesbar ein unmissverständlicher Hinweis aufgedruckt ist, dass das Spray nur zur Verwendung gegen Angriffe von Tieren vorgesehen ist. Diese Sprays seien im Handel in der Regel frei verkäuflich, heißt es. Anders sei es mit „Reizstoffsprays“. Die dürfen laut Stadtverwaltung in keinem Fall in der Waffenverbotszone mitgeführt werden. (AZ)
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