Ungeimpfte dürfen in Baden-Württemberg vorerst wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippte die 2G-Regel für den Einzelhandel am Dienstag. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH mit. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt für den
Ulm/Neu-Ulm