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Ulm/Neu-Ulm: Corona: Keine Isolationspflicht mehr in Bayern und Baden-Württemberg

Ulm/Neu-Ulm

Corona: Keine Isolationspflicht mehr in Bayern und Baden-Württemberg

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    Eine Frau muss sich nach positiven Corona-PCR-Test isolieren - in zwei Bundesländern ist das ab heute nicht mehr verpflichtend.
    Eine Frau muss sich nach positiven Corona-PCR-Test isolieren - in zwei Bundesländern ist das ab heute nicht mehr verpflichtend. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Kein weiteres Grenz-Dilemma in der Region Ulm/Neu-

    Im benachbarten Baden-Württemberg gilt für Infizierte künftig ebenfalls eine fünftägige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Dienstag mitteilte. "Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen", sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).

    Balance zwischen Schutz und Eigenverantwortung

    Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Holetschek. "Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf." Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.

    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen als "widersprüchlich" und "chaotisch". Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein. Vertreter der bayerischen Lehrerverbände forderten klare und umsetzbare Regeln sowie eine klare Definition dazu, was "krank" oder "ansteckend" bedeute. Das Gesundheits- und das Kultusministerium in München hatten zuvor den Grundsatz bekannt gegeben: "Wer krank ist, geht nicht in die Schule."

    Der Wirtschaftsbeirat Bayern nannte das Ende der Isolationspflicht hingegen einen "richtigen Schritt zur richtigen Zeit".

    Die beiden Länder sowie Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche "zeitnah" neue Regelungen angekündigt. (dpa)

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