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Ulm/Mannheim: Klage gegen Maskenpflicht-Verfügung erneut abgewiesen – mit dieser Begründung

Ulm/Mannheim

Klage gegen Maskenpflicht-Verfügung erneut abgewiesen – mit dieser Begründung

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    In der Ulmer Innenstadt gilt in der Zeit der "Corona-Spaziergänge" eine Maskenpflicht.
    In der Ulmer Innenstadt gilt in der Zeit der "Corona-Spaziergänge" eine Maskenpflicht. Foto: Alexander Kaya

    Die sogenannten "Spaziergänge" gegen die Corona-Maßnahmen beziehungsweise die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur Maskenpflicht beschäftigen weiterhin die Gerichte. Zwar wurde die Verfügung inzwischen zum wiederholten Male verschärft – jetzt gilt für bestimmte Straßen sogar ein Versammlungsverbot. Nach einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen, die, wie berichtet , abgewiesen wurde, hat sich nun die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim, mit einer Klage gegen diese Entscheidung auseinandergesetzt. Am Donnerstagabend ist darüber entschieden worden.

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