Die sogenannten "Spaziergänge" gegen die Corona-Maßnahmen beziehungsweise die Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur Maskenpflicht beschäftigen weiterhin die Gerichte. Zwar wurde die Verfügung inzwischen zum wiederholten Male verschärft – jetzt gilt für bestimmte Straßen sogar ein Versammlungsverbot. Nach einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen, die, wie berichtet , abgewiesen wurde, hat sich nun die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim, mit einer Klage gegen diese Entscheidung auseinandergesetzt. Am Donnerstagabend ist darüber entschieden worden.
Ulm/Mannheim