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Ulm: Mädchen an Halloween vergewaltigt? Demo zum Prozessauftakt

Ulm

Mädchen an Halloween vergewaltigt? Demo zum Prozessauftakt

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    Der über die Liste der AfD in den Ulmer Gemeinderat gewählte Markus Mössle (rechts) demonstrierte. Früher war Mössle ein bekennender Neonazi. Heute gibt er sich geläutert.
    Der über die Liste der AfD in den Ulmer Gemeinderat gewählte Markus Mössle (rechts) demonstrierte. Früher war Mössle ein bekennender Neonazi. Heute gibt er sich geläutert.

    Eine ganze Nacht durch und ei-nen Tag lang sollen vier Asylbewerber aus Afghanistan, Irak und Iran ein 14-jähriges Mädchen in einer Asylunterkunft in Illerkirchberg in vielfacher Weise vergewaltigt und misshandelt haben, sodass sie unvorstellbare Qualen erlitt. Ein fünfter Asylbewerber soll sich selbst nicht an der Vergewaltigung beteiligt haben. Er soll jedoch unterstützend mitgewirkt haben indem er dem Opfer über insgesamt zehn Stunden mit Gewalt Betäubungsmittel in Flüssigform eingeflößt haben soll.

    Am Donnerstag begann der Prozess gegen die fünf Männer im Alter von 15, 16, 17, 25 und 27 Jahren vor der Jugendschutzkammer des Ulmer Landgerichts mit der Verlesung der umfangreichen Anklageschrift durch den Oberstaatsanwalt. In den weiteren zwölf Verhandlungstagen sind insgesamt 28 Zeugen geladen.

    Zu allen Terminen sind zudem zwei Sachverständige berufen worden. Sie werden am Ende ein aussagepsychologisches Gutachten vor Gericht abgeben. Außerdem wird ein forensisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten im Bezug auf einen Angeklagten vorgetragen, das unter anderem seine Schuldfähigkeit prüft.

    Verstörende Details nennt der Oberstaatsanwalt

    Am Donnerstagmorgen war die Stunde des Oberstaatsanwalts. Er listete die verstörenden Details der umfangreichen Ermittlungen auf und hatte die vorgeworfenen Taten juristisch zu bewerten. So hätten sich vier Angeklagte wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung sowie Beihilfe zur Vergewaltigung und Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Minderjährige schuldig gemacht. Nachdem die Angeklagten zu den Vorwürfen keine Angaben machten, wurde der Prozess am Vormittag auf den kommenden Montag ab 13.30 Uhr vertagt, wo einer der Anwälte zum Prozessauftakt einen Antrag ankündigte, die Öffentlichkeit für den gesamten Prozess auszuschließen.

    14-Jährige wurde mit Drogen betäubt

    Das 14-jährige Mädchen war spät abends am 31. Oktober, also Halloween, vergangenen Jahres in der quirligen Ulmer Innenstadt unterwegs. Die Minderjährige traf im Menschengewühl auf einen Bekannten, der mit vier weiteren Asylbewerbern unterwegs war. Das Mädchen war offenbar angetrunken und ließ sich von dem Bekannten überreden, mit den Angeklagten kurz vor Mitternacht zu einer Asylunterkunft in Illerkirchberg mit dem Bus zu fahren, um dort in dem Zimmer von einem der Asylbewerber weiterzufeiern. Sie willigte ein und geriet laut Ermittlungen in eine von den fünf Angeklagten möglicherweise schon ausgeheckte Falle. So wurde die 14-Jährige laut Anklageschrift sofort körperlich gezwungen, ein starkes Betäubungsmittel einzunehmen, was einer der Angeklagten schon vorsorglich für den Besuch der Halloween-Party für alle Fälle mitgenommen haben könnte. So brachen sie den Widerstandswillen des Opfers, warfen sie auf eine Couch und zogen sie aus.

    Der Reihe nach vergewaltigen die fünf Täter das Mädchen

    Der Reihe nach vergewaltigten vier der fünf Täter die Minderjährige laut Anklageschrift bei vollem Bewusstsein bis zum nächsten Abend mehrfach auf vielfältige Weise. Die Schreie und Schmerzen des Opfers wurden offenbar ignoriert. Die Qualen des Mädchens müssen erheblich gewesen sein. Genaueres wird ein Gynäkologe im Zeugenstand berichten, der das Mädchen damals untersucht hatte, nachdem sie wieder bei ihren Eltern war.

    Die Erziehungsberechtigten hatten ihre Tochter am Vortag ziehen lassen, weil sie mit einer guten Freundin loszog und in Ulm irgendwo bei Bekannten zu übernachten hoffte. Der Plan ging schief. Ihren Eltern berichtete die Tochter nach der Rückkehr am Abend des nächsten Tages, die sofort die Polizei alarmierten. Nach intensiver Fahndung konnten die Angeklagten ermittelt werden.

    Auf dem Transparent steht: „Ihr erzieht die Kinder zu Schafen – und lasst die Wölfe ins Land“

    Vor der Donauhalle hatten am Ende des ersten Protesttages mehrere Personen ein vier Meter langes Transparent ausgerollt, auf dem der Spruch stand. „Ihr erzieht die Kinder zu Schafen – und lasst die Wölfe ins Land“. Auch der Ulmer AfD-Stadtrat Markus Mössle hielt eine Zeit lang das Transparent.

    Mössle war es auch, der nach der Tat Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch kritisierte. Der hatte infrage gestellt, was das 14-jährige Mädchen nachts in Ulm wolle. Kritiker wie Mössle warfen dem Stadtoberhaupt vor, die Vergewaltigungen zu relativieren und die Schuld auf das Opfer zu schieben.

    Doch Czisch, der ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war und sich teilweise groben Beleidigungen ausgesetzt fühlte, ruderte zurück und betonte kurze Zeit später, er bedauere seine missverständliche Äußerung. „Die Schuld an dieser Tat liegt aus-schließlich und eindeutig bei den mutmaßlichen Tätern“, betonte er.

    Der Prozess wird am kommenden Montag ab 13.30 Uhr im Donausaal fortgesetzt.

    Auf ungewohnten Pfaden wandeln derzeit die großen Ulmer Strafkammern. In einem laufenden Prozess wird auf größere Säle als dem Schwurgerichtssaal des Ulmer Landgerichts ausgewichen, um die derzeitig vorgeschriebenen Abstandsregeln zu halten. Sie sollen eine wichtige Schutzvorkehrung gegen Infektionen mit dem Coronavirus sein. So wird der Kornhaussaal für ein laufendes Strafverfahren benutzt. Die Jugendkammer des Landgerichts hat am Donnerstag den geräumigen Donausaal in der idyllischen Friedrichsau bezogen, um in einem grauenhaften Verfahren zu verhandeln.

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