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Ulm: Lob und Tadel für Bundeswehr-Standort Ulm: Was der Wehrbericht kritisiert

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Lob und Tadel für Bundeswehr-Standort Ulm: Was der Wehrbericht kritisiert

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    Das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm bekommt im aktuellen Bericht der Wehrbeauftragten Lob und Tadel. 
    Das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm bekommt im aktuellen Bericht der Wehrbeauftragten Lob und Tadel.  Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Insgesamt 175 Seiten umfasst der Bericht der Wehrbeauftragten des Bundestages. Darin schildert die SPD-Politikerin Eva Högl teils desaströse Zustände der Infrastruktur an vielen Bundeswehr-Standorten. Sie erreiche Berichte über "marode Stuben, verschimmelte Duschen und verstopfte Toiletten", nannte das "teils beschämend" und dem Dienst der Soldatinnen und Soldaten unangemessen. Der Bedarf für Sanierungen wird auf 50 Milliarden Euro geschätzt. Auch Ulm wird in ihrem Bericht erwähnt, es gibt Lob und Tadel.

    Um sich auf ihre vielfältigen Aufgaben konzentrieren zu können, müssten Soldatinnen und Soldaten laut Högls Bericht die Gewissheit haben, dass ihre Kinder gut versorgt sind. Als ein attraktiver Arbeitergeber müsse die Bundeswehr sich daher darum bemühen, das Angebot einer Kinderbetreuung auszubauen. Zum Ende des Berichtsjahres verfügte die Bundeswehr demnach über insgesamt 1138 Betreuungsplätze bundesweit. Während am größten Standort in Münster diesbezüglich keine Verbesserung feststellen ist, werde am Bundeswehrkrankenhaus (BWK) Ulm ein Erweiterungsbau für die bereits vorhandene Kindertagesstätte errichtet, der die Betreuungskapazitäten ab September 2025 von 50 auf 80 Plätze erhöhen wird. Aus heutiger Sicht seien das dann ausreichend, teilt ein BWK-Sprecher mit.

    In Ulm wurde "pragmatisch und schnell" gehandelt: Was die Wehrbeauftragte positiv erwähnt

    Auch habe in Ulm trotz vollständiger Belegung in einem im Bericht aufgeführten Einzelfall "pragmatisch und schnell Abhilfe" geschaffen werden können. Ein Soldatenehepaar soll demnach trotz großer Mühen keinen örtlichen Kitaplatz für die gemeinsame Tochter gefunden haben, obwohl die Versetzung unmittelbar bevorstand. Die von der Wehrbeauftragten eingeschaltete Beauftragte für Familie und Dienst habe jedoch "kurzfristig und unbürokratisch" einen Notfall-Betreuungsplatz vermitteln können. 

    Högl hatte bereits in ihrem Bericht im vergangenen Jahr in Sachen Digitalisierung kritische Punkte beim BWK Ulm angebracht. So sollen nach ihren Schilderungen damals weder Beschäftigte noch Patientinnen und Patienten über einen WLAN-Zugang verfügt haben. Wenngleich ein Sprecher des BWK dem in Teilen widersprach. Für Soldatinnen und Soldaten stand demnach WLAN zur Verfügung. Auswirkungen auf hochmoderne medizinische Geräte und deren Wartung hatte der BWK-Sprecher damals ebenfalls beschwichtigt: WLAN gebe es nicht, jedoch LAN. Von der WLAN-Problematik ist im neuen Bericht nun nicht mehr die Rede. Jedoch ist die elektronische Arbeitszeiterfassung weiterhin Thema, die bereit im Vorjahr als "ein Ärgernis" bezeichnet wurde. 

    Sanitätspersonal der Bundeswehr leidet unter "unzureichender Digitalisierung" - auch in Ulm

    Zwar erfolge die Erfassung in Ulm bereits digital, Anträge zur Vergütung von Überstunden aber müssten weiterhin manuell erfasst werden. Das bedeute einen enormen Arbeitsaufwand. In Verbindung mit Personalproblemen in der zuständigen Abteilung sei es so in Ulm "zu einem erheblichen Rückstau" gekommen. Besserung aber scheint in Sicht: Ulm soll bis Ende November dieses Jahres über ein eigenes IT-System "Personaleinsatzplanung" verfügen, dann laufe des automatisiert. Ein BMW-Sprecher konkretisiert: Bereits seit Anfang 2024 sei eine manuelle Erfassung nicht mehr notwendig. Das bestehende Programm sei firmenseitig angepasst worden.

    Unter der "unzureichenden Digitalisierung" leide laut Wehrbericht weiterhin täglich das Sanitätspersonal. So hätten im BWK Ulm Ende 2022 acht Personen mangels rechtssicherer elektronischer Patientenakten zusätzlich angelegte Papierakten scannen müssen. Das Scannen sei nach Auskunft des Verteidigungsministeriums erforderlich, da die in Ulm geführte Akte nicht der gerichtlichen Beweisanforderung entspreche. Dadurch verkehre die eigentlich geplante Entlastung des Sanitätspersonals durch Digitalisierung hier "in das groteske Gegenteil", stellt Högl in ihrem Bericht fest. 

    Ein Sprecher des Ulmer BWK erklärt, dass es sich hierbei offensichtlich um zwei unterschiedliche Akten handelt: nämlich der hauseigenen Behandlungsakte eines Patienten sowie der allgemein deutlich bekannteren "Elektronischen Patientenakte, ePA", die von Krankenversicherer geführt und Gegenstand intensiver gesundheitspolitischer Diskussionen ist. Lediglich die BWK-Behandlungsakten, um die es in der Unterrichtung gehe, werden eingescannt, um die Arbeitsabläufe zu optimieren, so der Sprecher.

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