Bei der jüngsten Oberbürgermeisterwahl in Ulm hatte der Querdenker Daniel Langhans aus Pfaffenhofen an der Roth 2,6 Prozent der Stimmen erreicht. Bei einer von ihm durchgeführten Erhebung aber hätten sechs von 50 Menschen gesagt, sie hätten ihn gewählt. Weil das zwölf Prozent wären, ging er davon aus, dass er in Wirklichkeit mehr als die 2,6 Prozent erreicht hat. Daher legte er Einspruch gegen das offizielle Wahlergebnis ein. Jenen Einspruch hat das Regierungspräsidium (RP) Tübingen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zwischenzeitlich geprüft und jetzt zurückgewiesen, wie es in einer Mitteilung von Freitag heißt.
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