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Ulm/Karlsruhe: Revision verworfen: Urteil zum Brandanschlag auf Synagoge ist rechtskräftig

Ulm/Karlsruhe

Revision verworfen: Urteil zum Brandanschlag auf Synagoge ist rechtskräftig

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    Ermittler der Polizei sammeln Beweise an der Synagoge in Ulm.
    Ermittler der Polizei sammeln Beweise an der Synagoge in Ulm. Foto: Ralf Zwiebler, dpa (Archivbild)

    Die Haftstrafe gegen einen Mann wegen des Brandanschlags auf die Ulmer Synagoge ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, ergab eine Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Der Senat habe dessen Revision daher verworfen, das Urteil des Landgerichts Ulm sei somit rechtskräftig. Das Landgericht hatte den Mann im Januar wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2021 eine Flasche Benzin an der Außenwand der Synagoge ausgoss und entzündete. An der Fassade entstanden durch die Tat Brandflecken, Ruß verunreinigte ein Fenster. Die Kammer kam außerdem zu dem Schluss, dass die Tat antisemitisch motiviert war. Der Angeklagte habe damit seiner Empörung über die Vorgehensweise Israels gegenüber der palästinensischen Bevölkerung Ausdruck verleihen und ein Zeichen setzen wollen. 

    Ein Justizwachtmeister führt im Landgericht einem Mann an Handschellen gefesselt in den Sitzungssaal.
    Ein Justizwachtmeister führt im Landgericht einem Mann an Handschellen gefesselt in den Sitzungssaal. Foto: Stefan Puchner, dpa (Archivbild)

    Nach dem Mann war nach der Tat öffentlich mit Bildern gefahndet worden. Er war laut Stuttgarter Staatsanwaltschaft zunächst in die Türkei geflüchtet. Weil diese wie Deutschland eigene Staatsbürger nicht ausliefert, waren die rechtlichen Mittel der Ermittler zur Strafverfolgung zunächst ausgeschöpft. Doch als der Verdächtige Anfang Juli 2023 über den Stuttgarter Flughafen wieder nach Deutschland einreiste, wurde er festgenommen. (AZ/dpa)

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