Der Fall eines wegen vierfachen versuchten Mordes verurteilten Mannes am Landgericht Ulm muss erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob eine entsprechende Verurteilung des Beschuldigten zu neun Jahren Haft aus dem vergangenen November auf, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Dabei wurde das Urteil mit Blick auf das Motiv kritisiert sowie das Strafmaß. Der im Verfahren festgestellte Ablauf der Tat hingegen stehe nicht infrage. Eine andere Strafkammer des Landgerichts wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit Körperverletzung verurteilt worden.
Ulm/Karlsruhe