Beim Tatvorwurf handelt es sich eigentlich um ein Bagatelldelikt, doch das Medienaufgebot an diesem Dienstag war groß. Die Person des Angeklagten erhitzt die Gemüter schon länger. Nach der Halloween-Vergewaltigung von 2019 musste der heute 30-Jährige ins Gefängnis. Weil er sich nach seiner Haft nicht an Auflagen gehalten hat, wurde er in einem neuen Prozess vor dem Amtsgericht Ulm zu einer Geldstrafe verurteilt.
Ulm/Illerkirchberg