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Ulm: Haben fünf Männer ein Mädchen mit Ecstasy gefügig gemacht?

Ulm

Haben fünf Männer ein Mädchen mit Ecstasy gefügig gemacht?

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    Fünf Asylbewerber müssen sich vor dem Landgericht Ulm verantworten, weil sie ein Mädchen unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben sollen. Unser Bild stammt vom Prozessauftakt Anfang Juli.
    Fünf Asylbewerber müssen sich vor dem Landgericht Ulm verantworten, weil sie ein Mädchen unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben sollen. Unser Bild stammt vom Prozessauftakt Anfang Juli. Foto: Alexander Kaya

    Drogenprozesse beschäftigen in Ulm zunehmend das Landgericht und das Amtsgericht. Nicht selten haben die Angeklagten einen Migrationshintergrund und halten sich mit lukrativen Geschäften mit Verkauf und Erwerb von Drogen aller Art in Deutschland über Wasser, weil sie hier nicht Fuß fassen konnten. Ein besonders krasser Fall wird aktuell in einem Prozess vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts verhandelt. Er dreht sich nicht nur um Drogenkriminalität, sondern um den Vorwurf der Vergewaltigung einer 14-Jährigen.

    Fünf junge Asyl suchende Männer sind wegen mehrfacher Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens angeklagt. Die Asylbewerber aus Afghanistan, Irak und Iran sollen in der Halloween-Nacht 2019 aus der Ulmer Innenstadt ein 14-jähriges, leicht angetrunkenes Mädchen in eine Asylunterkunft in Illerkirchberg gelockt und dort mehrfach vergewaltigt haben. Das Mädchen, das allein in Ulm unterwegs war, weil es seine Freundinnen im Gewühl der Party aus den Augen verloren hatte, soll laut Anklage von den mutmaßlichen Tätern mit hohen Dosen von schweren Betäubungsmitteln wie der Designerdroge Ecstasy gefügig gemacht worden sein, um mit dem Mädchen ein leichtes Spiel zu haben. Das bestätigte jetzt auch ein forensischer Toxikologe der Uni Ulm im Zeugenstand. Der Experte hatte das Mädchen nach der Tat untersucht. Die mutmaßlichen Täter sind zwischen 15 und 27 Jahre alt. Der aufwendige Prozess ist bis 19. November anberaumt.

    In zwei weiteren Drogenprozessen, die das Landgericht beschäftigen, sind die Urteile jüngst gefallen. Ein 29-jähriger Ulmer wurde wegen bewaffneten Handeltreibens in drei Fällen und einem Angriff auf Polizeibeamte mit einer Schreckschusspistole zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Zudem wird er in einer Entziehungsanstalt untergebracht, wo seine Drogensucht behandelt wird. Mit auf der Anklagebank saß eine 21-jährige Frau, die wegen Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben in zwei tateinheitlichen Fällen zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt wurde. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

    Drogenprozess in Ulm: 29-Jähriger verurteilt

    Der 29-jährige Mann hat bevorzugt in Ulm seine Geschäfte gemacht und Ecstasy-Tabletten und Amphetamin auf der Straße verkauft. Stets war er bei seinen Verkäufen mit zwei Klappmessern, einem Kreditkartenmesser und einer Schreckschusspistole ausgerüstet, falls es bei den Verkaufstouren Probleme gibt. Am Tag seiner Festnahme hielt sich der Drogenverkäufer zwischen den Geschäften C&A und Galeria Kaufhof in der Bahnhofstraße auf, um die verbotenen Betäubungsmittel an den Mann zu bringen. Eine Geschäftsanbahnung wurde von Polizeibeamten beobachtet, die daraufhin den Drogenverkäufer kontrollierten. Dieser Kontrolle widersetzte sich der Drogenverkäufer vehement und griff die Beamten tätlich an. Die Polizisten erlitten schmerzhafte Prellungen und Schürfwunden. Obwohl sie in der Überzahl waren, konnten sie den ausgerasteten Mann nur mit größter Kraftanstrengung am Boden fixieren und festnehmen.

    Bei einem weiteren Drogenprozess musste sich ein 30-jähriger Erbacher vor Gericht verantworten, der seit dem 15. Lebensjahr drogenabhängig ist. Zunächst konsumierte er Marihuana, mit 16 stieg er, wie er dem Gericht berichtete, auf Amphetamine um. Zwei Jahre später schnupfte zum ersten Mal Kokain. Um seine Sucht zu finanzieren, verkaufte der Mann die Drogen unter der Hand an andere Süchtige. Die Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Geständigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln.

    Drogenhandel in großen Stil

    Der Angeklagte betrieb den Drogenhandel, wie berichtet, in großem Stil. Mit dem Ertrag aus dem verbotenen Geschäft konnte der Erbacher gut leben, bis er aufflog und ins Gefängnis wanderte. Die Vollstreckungsbeamten staunten nicht schlecht, als sie die Wohnung des Mannes in Augenschein nahmen: Dort stapelten 1,4 Kilogramm Amphetamin, 370 Gramm Marihuana und 30 Gramm Kokain, das auch für den Eigenkonsum gedacht war. Ein großes Sortiment an verbotenen Waffen wurde von der Polizei bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmt. Insgesamt 18 Macheten, Dolche, Messer und Schwerter, zwei sogenannte Butterflymesser und elf Schreckschuss- und Luftdruckwaffen, die für den Einsatz in seiner Wohnung bestimmt waren, falls es bei den Drogengeschäften Schwierigkeiten geben sollte. Das Gericht würdigte in seiner Urteilsbegründung die Bestätigung des Tatvorwurfs durch den Angeklagten und seine Bereitschaft, eine lebensnotwendige Therapie während der Haft zu beginnen. Durch den langjährigen Konsum von harten Drogen ist der Verurteilte laut Richter sehr schwer erkrankt.

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