In der Regel flüchtet der Täter und gilt für die Polizei zunächst als unbekannt. In diesem Fall eines Gewaltdelikts, das sich am vergangenen Wochenende in Ulm abgespielt haben soll, ist es aber andersrum: Hier gilt das vermeintliche Opfer als unbekannt. Jener Mann wird gebeten, sich bei der
Ulm