Bluttat in Ulm: Mann soll nach tödlichem Messerangriff in Psychiatrie
Ein heute 55-Jähriger attackierte im März am Eselsberg seine Nachbarn, ein Mann starb. Jetzt will die Staatsanwaltschaft den Angreifer einweisen lassen.
Weil er auf einen 59 Jahre alten Nachbarn im Wahn eingestochen haben soll, will die Staatsanwaltschaft Ulm den mutmaßlichen Täter dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen. Sie habe beim Landgericht Ulm ein entsprechendes Sicherungsverfahren beantragt, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Der Mann leide an einer paranoiden Schizophrenie.
Ein Mann stirbt bei dem Angriff, Frau und Tochter werden schwer verletzt
Der Beschuldigte sei in seinem Wahn davon ausgegangen, dass seine Nachbarn seinen Sohn getötet hätten, was er habe rächen wollen. Der heute 55-Jährige soll mit einem Messer bewaffnet zur Wohnung seiner Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus am Eselsberg gegangen sein, um dort die Person, welche ihm die Türe öffnen würde, umgehend zu töten. Auf machte zunächst eine 58 Jahre alte Frau. Ihr habe er zahlreiche und auch lebensbedrohliche Stich- und Schnittverletzungen am Hals zugefügt.
Dann sei er in das Schlafzimmer der Wohnung gegangen und habe auf den 59 Jahre alten Mann der Frau eingestochen. Dieser starb kurze Zeit später. Die 16 Jahre alte Tochter des Paares wurde ebenfalls schwer verletzt. Aufgrund ihres Flehens und ihrer Schreie habe er aber von ihr abgelassen, so die Staatsanwaltschaft.
Polizisten schossen am Eselsberg in Ulm auf den Angreifer
An der Ditib-Moschee in Ulm nahmen zahlreiche Angehörige und Freunde wenige Tage danach Abschied von dem Getöteten. Dabei wurden auch Forderungen laut, den mutmaßlichen Täter ins Gefängnis zu stecken und nicht in die Psychiatrie.
Beamte schossen den Mann laut früheren Polizeiangaben an, nachdem er blutverschmiert das Messer gehalten und die Beamten angegriffen habe. Die Anklage wirft dem mutmaßlichen Täter unter anderem Mord aus niedrigen Beweggründen und versuchten Mord vor. Er machte bislang keine Angaben zu der Tat.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aufgrund einer akuten Episode seiner Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sein dürfte. Da von ihm in diesem Zustand eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, werde seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. (dpa, mru)
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