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Ulm: Blockade der "Letzten Generation": Welche Strafe erwartet die Aktivisten?

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Blockade der "Letzten Generation": Welche Strafe erwartet die Aktivisten?

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    Klimaaktivisten der Bewegung "Letzte Generation" blockieren die Kreuzung Neutorstraße, Ecke Olgastraße. Eine Strafe dafür nehmen sie in Kauf. Dafür gibt es wohl ein Spendenkonto.
    Klimaaktivisten der Bewegung "Letzte Generation" blockieren die Kreuzung Neutorstraße, Ecke Olgastraße. Eine Strafe dafür nehmen sie in Kauf. Dafür gibt es wohl ein Spendenkonto. Foto: Alexander Kaya

    Ihre Aktionen sind umstritten - und dennoch machen sie bundesweit damit weiter: Am Montagvormittag blockierten Klimaaktivisten der Bewegung "Letzte Generation" nun auch in Ulm eine viel befahrene Kreuzung vor dem Theater. Autofahrer reagierten zum Teil sehr wütend. Zwei der Aktivisten klebten sich auf der Straße fest. Polizei und Feuerwehr rückten an. Nach gut einer Stunde wurden die Personen weggetragen und in einen Streifenwagen gehievt. Welche Strafe erwartet jetzt die Aktivisten? Müssen sie den Einsatz bezahlen?

    Die sechs Personen wurden im Nachgang zum Polizeirevier Ulm-Mitte gebracht. Dort wurden ihre Personalien aufgenommen und Anzeigen gegen sie gestellt. Der Vorwurf lautet Verdacht auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie Verdacht auf Nötigung im Straßenverkehr. Das Strafmaß hier "ist riesig", sagt Polizeisprecherin Andrea Wagner. Es reicht von einem Bußgeld bis hin zu einer Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen. Abhängig sei das unter anderem von der Dauer und der Schwere der Blockade. Inwiefern jene sechs Personen schon einmal mit derartigen Aktionen auffällig wurden, dazu macht Wagner aus datenschutzrechtliche Gründen keine Angaben. 

    Die Höhe der Kosten für den Polizeieinsatz stehen noch nicht fest. Auch noch nicht, ob die Aktivisten dafür aufkommen müssen. Das stelle sich erst in ein paar Wochen im Laufe der weiteren Ermittlungen heraus. Jene Blockade könne beispielsweise als Spontanversammlung angesehen werden, die durch das Versammlungsrecht geschützt ist. Jedoch waren die Demonstrierenden gut vorbereitet. Grundsätzlich aber dürften Kundgebung, die im Einklang mit dem Versammlungsrecht stehen, nichts kosten. Das würde sonst quasi "die Demokratie untergraben", so Wagner. 

    Blockade der "Letzten Generation" in Ulm: Feuerwehreinsatz kostet bis zu 600 Euro

    Für den Einsatz der Ulmer Feuerwehr werden zwischen 500 und 600 Euro fällig, erklärt Fabian Blatter, der zuständige Sachgebietsleiter bei der Stadt Ulm. Die Summe berechne sich über die Fahrzeuge und Anzahl der Kräfte, die vor Ort waren. Jedoch sei auch hier noch unklar, an wen die Rechnung geht. Ob direkt an die Aktivisten oder die Polizei, in dessen Auftrag in Form der "Amtshilfe" gehandelt wurde. 

    Das Amtsgericht Stuttgart hat Anfang November zwei Klimaschutzaktivisten der Protestgruppe nach Straßenblockaden im Berufsverkehr zu Geldstrafen verurteilt. Einer erhielt für vier Taten eine Strafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 2200 Euro. Der andere Aktivist soll für drei Taten 110 Tagessätze zu je 50 Euro bezahlen, das sind 5500 Euro, so ein Gerichtssprecher. 

    Die Männer im Alter von 28 und 34 Jahren sollen sich im Mai und Juni mehrere Male in der baden-württembergischen Landeshauptstadt auf die Straße gesetzt und so den Verkehr blockiert haben. An dem Prozess nahm nur einer der Angeklagten im Gerichtssaal teil. Der andere wurde durch seinen Verteidiger vertreten, weil er aktuell nach Angaben der Richterin wegen zweier Sitzblockaden in München in Polizeigewahrsam ist. 

    Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg fordert Gewahrsam wie in Bayern

    Je radikaler der Protest der Klimaaktivisten wird, desto radikaler wird auch der Ruf nach Gegenmaßnahmen, um dem Protest Einhalt zu gebieten. Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg fordert ein Polizeigewahrsam wie in Bayern. Wer sich in Baden-Württemberg mit Ansage auf die Straße kleben und den Verkehr blockieren will, sollte auch ohne Prozess für eine gewisse Zeit ins Gefängnis gesperrt werden, findet Gewerkschaftschef Ralf Kusterer. Ohne die Möglichkeit des präventiven Gewahrsams seien der Polizei im Umgang mit den Aktivisten ein Stück weit die Hände gebunden, dann müsse man erst immer warten, bis etwas passiere.

    Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden. In Bayern waren zuletzt 19 Klimaaktivisten inhaftiert. Sie wurden am Wochenende aus dem Polizeigewahrsam entlassen. In Ulm musste niemand in Gewahrsam. Nach den polizeilichen Maßnahmen durften die sechs Personen das Revier wieder verlassen. (mit dpa) 

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