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Ulm: 3G-Kontrolle der SWU: Jeder Zwölfte muss Tram oder Bus verlassen

Ulm

3G-Kontrolle der SWU: Jeder Zwölfte muss Tram oder Bus verlassen

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    Ein Sicherheitsdienst kontrollierte unter anderem in der Ulmer Straßenbahn die Einhaltung der 3G-Regel.
    Ein Sicherheitsdienst kontrollierte unter anderem in der Ulmer Straßenbahn die Einhaltung der 3G-Regel. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Eine Sicherheitsfirma hat am Samstag im Auftrag der SWU Verkehr Fahrgäste in Ulm und Neu-

    Die Kontrolle nahmen sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Kenf & Bely zwischen 10 bis 22 Uhr auf verschiedenen Linien der SWU Verkehr vor. Neben den 91 Fahrzeugverweisen wegen fehlender oder grob unvollständiger Dokumente, wie es ein SWU-Sprecher formuliert, wurden acht Maskenverstöße bemängelt. Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht richtig aufgezogen oder trugen eine nicht zulässige Bedeckung.

    Ulm/Neu-Ulm: SWU Verkehr kündigt weitere 3G-Kontrollen in Bus und Straßenbahn an

    Die Fahrzeugverweise wurden nach SWU-Angaben mehrheitlich ohne größere Diskussion hingenommen. Eine Rolle dürfte dabei nach Unternehmensangaben aber gespielt haben, dass noch bis Jahresende am Samstag keine Fahrscheine für das Stadtgebiet Ulm und Neu-Ulm gekauft werden müssen.

    Fahrgäste nahmen die Kontrolle den Stadtwerken zufolge positiv auf und bezeichneten das Auftreten des Dienstleisters in Uniform, mit Funkgerät und Bodycam als professionell, kundenfreundlich und dennoch bestimmt. Bei einzelnen Präzedenzfällen sei kulant verfahren worden. Die Schwerpunktkontrollen werden unangekündigt fortgesetzt.

    Seit dem 24. November gilt bundesweit die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Alle Fahrgäste müssen in Bussen und Bahnen demnach geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test vorlegen können. Ausgenommen hiervon sind generell Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen. (AZ)

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