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Steinwurf auf Grüne: Angeklagter vor Gericht in Neu-Ulm

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Mutmaßlicher Steinewerfer nach Angriff auf Grüne vor Gericht

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    Das Grünen-Spitzenduo, Ludwig Hartmann und Katharina Schulze, waren im vergangenen Jahr während einer Wahlkampfkundgebung mit einem Stein beworfen worden. Beide wurden nicht verletzt. Der mutmaßliche Täter muss nun vor Gericht.
    Das Grünen-Spitzenduo, Ludwig Hartmann und Katharina Schulze, waren im vergangenen Jahr während einer Wahlkampfkundgebung mit einem Stein beworfen worden. Beide wurden nicht verletzt. Der mutmaßliche Täter muss nun vor Gericht. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archivbild)

    Nach einem Steinwurf auf das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann während des Landtagswahlkampfes 2023 muss sich ein Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Als Zeugin soll dann laut Gericht auch Schulze aussagen, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag.

    Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen bei Prozess

    Dem zum Tatzeitpunkt 44-Jährigen droht eine Haftstrafe, ihm werden versuchte gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Beim Prozess sei außerdem mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen, da die Landespolitikerin anwesend sei und der Angeklagte der Reichsbürger- und Querdenkerszene zugeordnet werde, erläuterte ein Gerichtssprecher.

    Schulze und Hartmann blieben bei dem Anschlagsversuch bei einer Wahlkampfveranstaltung in Neu-Ulm im September 2023 unverletzt, da das Geschoss sie verfehlte. Laut Anklage wurde auch eine Gebärdendolmetscherin gefährdet, die mit den beiden Politikern auf der Bühne stand.

    Schulze beschrieb die Situation später als ihren «schlimmsten Moment» während des bayerischen Landtagswahlkampfes im vergangenen Jahr. Der Stein sei «aus dem Nichts» geflogen gekommen, als Hartmann und sie bei der Kundgebung unter freiem Himmel gerade mit Bürgern ins Gespräch kommen wollten. Sie lasse sich von solchen Attacken aber nicht einschüchtern.

    Attacke auf Grüne: Politische Unzufriedenheit als Motiv

    Bei der Kundgebung anwesende Polizisten nahmen den Angeklagten nach der Tat fest. Dagegen soll sich der Mann massiv gewehrt und die Beamten auch verletzt haben. Später soll der Verdächtige die Tat nach Angaben der Ermittler eingeräumt und als Motiv politische Unzufriedenheit angegeben haben. Er habe niemanden verletzen wollen.

    Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte den Fall wegen der politischen Dimension des Verfahrens übernommen. Bei der Münchner Anklagebehörde ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt. (dpa)

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